Anzahl der Stimmberechtigten: — 19
davon anwesend: — 18
Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses zum Abschluss neuer Wärmelieferverträge mit der GETEC Wärme & Effizienz GmbH Nord für die mit Fernwärme versorgten kommunalen Lieferstellen der Stadt Böhlen ab dem 01.01.2027
Beschluss-Nr.: 22/104/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, den Beschluss zum Abschluss neuer Wärmelieferverträge mit der GETEC Wärme & Effizienz GmbH Nord für die mit Fernwärme versorgten kommunalen Lieferstellen der Stadt Böhlen ab dem 01.01.2027 (Beschluss Nr. 21/102/2025 vom 27.11.2025) aufzuheben.
Beschluss zum Abschluss neuer Wärmelieferverträge mit der GETEC Wärme & Effizienz GmbH Nord für die mit Fernwärme versorgten kommunalen Lieferstellen der Stadt Böhlen ab dem 01.01.2027
Beschluss-Nr.: 22/105/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit neun Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, für alle Fernwärmeversorgten kommunalen Lieferstellen der Stadt Böhlen neue Wärmelieferlieferverträge mit der GETEC Wärme & Effizienz GmbH Nord mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mit Laufzeitbeginn ab 01.01.2027 abzuschließen.
Beschluss zum Abschluss neuer Stromlieferverträge mit den Städtischen Werken Borna GmbH für die kommunalen Lieferstellen der Stadt Böhlen für das Jahr 2026
Beschluss-Nr.: 22/106/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, dass für alle kommunalen Lieferstellen der Stadt Böhlen ab dem 01.01.2026 neue Stromlieferverträge mit den Städtischen Werken Borna GmbH mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen werden.
Satzung des Bebauungsplanes „Trachenauer Straße“
Beschluss-Nr.: 22/107/2025
(1) Der Stadtrat beschloss einstimmig den Bebauungsplan „Trachenauer Straße“ in der Fassung August 2024 als Satzung.
(2)Die dazugehörige Begründung in der Fassung März 2024 wird gebilligt.
(3) Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss über die Erhöhung der Miete und des Nutzungsentgeltes von Garagen auf kommunalem Grund und Boden
Beschluss-Nr.: 22/108/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig die Erhöhung der Mieten und der Nutzungsentgelte von Garagen auf kommunalem Grund und Boden ab 01.01.2026 um 25,00€ /Jahr.
Beschluss über die Erhöhung des Pachtzinses auf Pachtflächen für Gartenvereine auf kommunalem Grund und Boden.
Beschluss-Nr.: 22/109/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 13 Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Erhöhung des Pachtzinses auf Pachtflächen für Gartenvereine auf kommunalem Grund und Boden von 0,08 € pro m² auf 0,16 € pro m²/ Jahr.
Beschluss über die Beendigung des Vertrags zur Aufstellung der 13 Altkleidercontainer.
Beschluss-Nr.: 22/110/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig die Beendigung des Vertrages zur Aufstellung der 13 Altkleidercontainer in Böhlen, Gaulis und Großdeuben.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates und die Beschlüsse können im Zimmer DG 1.07 des Rathauses eingesehen werden.