Sehr geehrte Eltern,
die Stadt Böhlen weist darauf hin, dass Eltern gemäß den geltenden Satzungen zur Mitwirkung bei der ordnungsgemäßen Zahlung der Elternbeiträge verpflichtet sind.
Sofern die Möglichkeit besteht, eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss zu den Elternbeiträgen durch das zuständige Jugendamt zu erhalten, bitten wir Sie, die entsprechenden Bescheide sorgfältig zu prüfen. Zudem ist darauf zu achten, dass erforderliche Folge- oder Neuanträge rechtzeitig gestellt werden, um eine lückenlose Kostenübernahme sicherzustellen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass rückwirkende Elternbeiträge, für die ein Antrag zu spät gestellt wurde, nicht vom Jugendamt übernommen werden. In diesen Fällen sind die ausstehenden Beiträge von den Eltern umgehend selbst zu tragen.
Sollten Elternbeiträge ganz oder teilweise ausstehen oder sich Änderungen in der Zahlungsweise ergeben, bitten wir Sie, den Träger der Einrichtung unverzüglich darüber zu informieren. Eine frühzeitige Mitteilung hilft, Missverständnisse und weitere Maßnahmen zu vermeiden.
Ergänzend machen wir darauf aufmerksam, dass die Stadt Böhlen vom Kündigungsrecht gemäß der jeweils gültigen Satzung Gebrauch machen kann.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis.