Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) zum 01.01.2026 wird das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) entfallen.
Daher kann ab dem 01.01.2026 bei der Meldebehörde kein Widerspruch gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr mehr eingelegt werden.
Alle bisherigen im Melderegister gespeicherten Widersprüche nach § 36 Absatz 2 BMG werden im Melderegister mit dem zeitnah erfolgenden nächsten Update unserer Software automatisch gelöscht.
Der Bundestag hat am 05. Dezember 2025 das WDModG beschlossen und der Bundesrat diesem am 19. Dezember 2025 zugestimmt.
Mit dem neuen WDModG soll der Wehrdienst in Deutschland zeitgemäß weiterentwickelt werden. Ziel des Gesetzes ist es, die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu sichern und besser auf die veränderte sicherheitspolitische Lage zu reagieren.
Das WDModG modernisiert unter anderem die Erfassung und Ansprache wehrdienstfähiger junger Menschen und schafft flexiblere, attraktivere Rahmenbedingungen für den freiwilligen Wehrdienst. Damit soll langfristig genügend qualifiziertes Personal gewonnen werden, ohne eine sofortige Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht.