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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 2/2026
Stadt Böhlen
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Rechtzeitig schauen: Personalausweis und Pass noch gültig?

Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen gültigen Personalausweis und außerhalb der EU einen gültigen Reisepass.

Bitte beachten Sie die gesonderten Bestimmungen der Fluggesellschaften und Schifffahrtsunternehmen (Reedereien).

Informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise, welches Dokument für die Reise benötigt wird und welche Restgültigkeit des vorhandenen Dokumentes für die Einreise in das jeweilige Land notwendig ist. Das Einwohnermeldeamt darf dazu nach gesetzlicher Lage keine Auskunft geben. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Reisebüro, über das Internet oder direkt auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender. Das Lichtbild in dem jeweiligen Dokument muss das aktuelle Aussehen des Dokumenteninhabers abbilden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann gegebenenfalls durch die zuständige Grenzbehörde bei nicht eindeutiger Feststellung der Identität eine Weiterreise untersagt werden.

Bitte beachten Sie, auch ohne eine geplante Reise, dass rechtzeitig vor dem Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes ein neuer Personalausweis beantragt werden muss. Bitte kommen Sie zur Beantragung etwa 6 Wochen vor dem Ablaufdatum zu uns in das Einwohnermeldeamt. Das Lichtbild können Sie direkt vor Ort erfassen lassen. Die entstehenden Gebühren können Sie ganz bequem in Bar oder mit Ihrer Giro-Karte begleichen. Eine Bezahlung mit Debit- oder Kreditkarte ist nicht möglich!

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie immer im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sind. Gegen Sie kann ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben werden, sollten Sie nicht im Besitz eines gültigen Personaldokumentes sein.