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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 3/2023
Stadt Böhlen
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Beschluss der 27. Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Böhlen am 17.01.2023

Anzahl der Stimmberechtigten:
11
davon anwesend:
10

Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Aufstellung eines Mobilheimes auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Böhlen (Nr. 24/22)

Beschluss-Nr.: TA27/43/23

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Aufstellung eines Mobilheimes auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Böhlen erteilt wird.

Stellungnahme der Gemeinde zum Antrag auf Vorbescheid – Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes (ehem. Poliklinik einschl. vorhandener Anbau) zu einem Heim für soziale Zwecke/ Gemeinschaftsunterkunft mit dem Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB auf dem Flurstück 179/27 der Gemarkung Böhlen

Beschluss-Nr.: TA27/44/23

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen lehnte mit einer Ja-Stimme, sieben Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen ab, dass dem Antrag auf Vorbescheid – Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes (ehem. Poliklinik einschl. vorhandener Anbau) zu einem Heim für soziale Zwecke/ Gemeinschaftsunterkunft mit dem Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB auf dem Flurstück 179/27 der Gemarkung Böhlen zugestimmt wird.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 17.01.2023 kann in Zimmer 6 des Rathauses eingesehen werden.

Dietmar Berndt
Bürgermeister