Anzahl der Stimmberechtigten: | 11 |
davon anwesend: | 10 |
Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Aufstellung eines Mobilheimes auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Böhlen (Nr. 24/22)
Beschluss-Nr.: TA27/43/23
Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Aufstellung eines Mobilheimes auf dem Flurstück 21 der Gemarkung Böhlen erteilt wird.
Stellungnahme der Gemeinde zum Antrag auf Vorbescheid – Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes (ehem. Poliklinik einschl. vorhandener Anbau) zu einem Heim für soziale Zwecke/ Gemeinschaftsunterkunft mit dem Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB auf dem Flurstück 179/27 der Gemarkung Böhlen
Beschluss-Nr.: TA27/44/23
Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen lehnte mit einer Ja-Stimme, sieben Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen ab, dass dem Antrag auf Vorbescheid – Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes (ehem. Poliklinik einschl. vorhandener Anbau) zu einem Heim für soziale Zwecke/ Gemeinschaftsunterkunft mit dem Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB auf dem Flurstück 179/27 der Gemarkung Böhlen zugestimmt wird.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 17.01.2023 kann in Zimmer 6 des Rathauses eingesehen werden.