Anzahl der Stimmberechtigten: 17
davon anwesend: 10
Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 der Stadt Böhlen
Beschluss-Nr.: 47/426/202
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschlossmit 7 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Böhlen für das Haushaltsjahr 2023. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
Beschluss zum Verzicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Jahresabschluss 2023
Beschluss-Nr.: 47/427/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Jahresabschluss 2023 zu verzichten.
Beschluss über die Annahme und Verwendung von Spenden für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021
Beschluss-Nr.: 47/428/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass die Spende in Höhe von 238,62 Euro der Firma Hausbetreuung und Hausmeisterdienste Egbert Funke angenommen werden kann. Der Verwendung der Spende gemäß Angabe des Spenders wird zugestimmt.
Beschluss über die Stundung einer Gewerbesteuerforderung
Beschluss-Nr.: 47/429/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig die Grwerbesteuerforderung der Firma *Datenschutz* in Höhe von 20.836,67 Euro bis zum 31.05.2023 zu stunden. Es handelt sich um die Gewerbesteuerfestsetzung für das Jahr 2020. Die Tilgung erfolgt ab 31.01.2023 in 5 monatlichen Raten in Höhe von 4.167,33 Euro. Die letzte Rate zuzüglich Stundungszinsen wird zum 31.05.2023 fällig.
Bestätigung der Wirtschaftsplanung 2023 für den Körperschaftswald der Stadt Böhlen
Beschluss-Nr.: 47/430/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig den Wirtschaftsplabn 2023 zur Bewirtschaftung der kommunalen Waldflächen in der vorliegenden Fassung. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Wirtschaftsplan zu unterzeichnen.
Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen zur Zuschlagserteilung – Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen – Los 29 – Abbruch/ Rohbau Bestand
Beschluss-Nr.: 47/431/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Zuschlagserteilung für Los 29 – Abbruch/ Rohbau Bestand des Vorhabens „Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen“ in Höhe von 100.354,72 Euro brutto an die Firma GTS Geithainer Tief- und Straßenbau GmbH.
Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen zur Zuschlagserteilung – Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen – Los 30 – Innenputz Bestand
Beschluss-Nr.: 47/432/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Zuschlagserteilung für Los 30 – Innenputz Bestand des Vorhabens „Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen“ in Höhe von 80.397,59 Euro brutto an die Firma GTS Geithainer Tief- und Straßenbau GmbH.
Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen zur Zuschlagserteilung – Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen – Los 37 – Netzersatzanlage
Beschluss-Nr.: 47/433/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Zuschlagserteilung für Los 37 – Netzersatzanlage des Vorhabens „Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen“ in Höhe von 110.782,36 Euro brutto an die Firma Elektro Lehmann.
Beschluss zur Entscheidung der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) für das Flurstück 163/16 der Gemarkung Großdeuben
Beschluss-Nr.: 47/434/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen erklärte einstimmig zum Grundstückskaufvertrag mit Auflassung vom 18.11.2022, UVZ-Nr. 6966/2022 US, des Notars Dr. Uwe Säuberlich – Notariat Taylor Wessing, dass er das für die Stadt Böhlen bestehende Vorverkaufsrecht nach § 17 SächsDSchG an dem Flurstück 163/16 der Gemarkung Großdeuben, gelegen in 04564 Böhlen ST Großdeuben, Hauptstraße 23, nicht ausübt.
Verlängerung des Verwaltungsvertrages für die Verwaltung der Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Sondereigentum und Mietwohnungen mit der Hausverwaltung Gabrielle Gerhardt GmbH & Co. KG um weiter 2 Jahre
Beschluss-Nr.: 47/435/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig die Verlängerung des Verwaltungsvertrages für Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Sondereigentum und Mietwohnungsverwaltung mit der Hausverwaltung Gabrielle Gerhardt GmbH & Co. KG um 2 weitere Jahre.