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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 3/2023
Stadt Böhlen
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Denkmalschutz-Sonderprogramm

Der Bund weist den für den Denkmalschutz zuständigen obersten Landesbehörden gemäß VV Nr. 1.9 zu § 34 BHO i.V.m. VV Nr. 3.2 zu § 9 BHO Haushaltsmittel für ausgewählte Maßnahmen zu.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert Kulturdenkmäler, die unter Denkmalschutz gestellt sind.

Hierfür stellt sie Mittel für Maßnahmen an national bedeutsamen oder das kulturelle Erbe mitprägenden unbeweglichen Kulturdenkmälern zur Verfügung (Projektförderung). In Einzelfällen können auch historische Wasser-, Schienen- und Luftfahrzeuge gefördert werden.

Gefördert werden können grundsätzlich nur Maßnahmen, die der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen.

Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich nicht förderfähig. In begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.denkmalpflege.sachsen.de/