Gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 4 Sächsische Gemeindeordnung und § 1 der Durchführungsverordnung der Sächsischen Gemeindeordnung
wird hiermit bekannt gegeben, dass die Dokumente
der Behörde:
Stadtverwaltung Böhlen
Betreff:
Mitteilung, Friedhofsgebühren & Mahnung
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
| 31.07.2022 | 0276009370 |
| 16.08.2022, | 0276009370 |
| 31.07.2023, | 0276009370 |
| 15.08.2023, | 0276009370 |
Name des Adressaten:
Nadja Lednew
öffentlich zugestellt werden.
Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Dokumente können in Zimmer OG 2.14 in der Stadtverwaltung Böhlen vom Adressaten oder einer bevollmächtigten Person eingesehen werden.
Böhlen, den 06.02.2024