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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 3/2024
Stadt Böhlen
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Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Frau Nadja Lednew

Gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 4 Sächsische Gemeindeordnung und § 1 der Durchführungsverordnung der Sächsischen Gemeindeordnung

wird hiermit bekannt gegeben, dass die Dokumente

der Behörde:

Stadtverwaltung Böhlen

Betreff:

Mitteilung, Friedhofsgebühren & Mahnung

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:

31.07.2022

0276009370

16.08.2022,

0276009370

31.07.2023,

0276009370

15.08.2023,

0276009370

Name des Adressaten:

Nadja Lednew

öffentlich zugestellt werden.

Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Die Dokumente können in Zimmer OG 2.14 in der Stadtverwaltung Böhlen vom Adressaten oder einer bevollmächtigten Person eingesehen werden.

Böhlen, den 06.02.2024

Dietmar Berndt
Bürgermeister