| Anzahl der Stimmberechtigten: | 19 |
| davon anwesend: | 16 |
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Beschluss über die Annahme und Verwendung von Spenden für den Zeitraum 03.12.2024 bis 21.01.2025
Beschluss-Nr.: 07/33/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass die Spenden für den Zeitraum vom 03.12.2024 bis 21.01.2025 angenommen werden können.
Der Verwendung der Spenden gemäß Angabe der Spender wird zugestimmt.
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Böhlen
Beschluss-Nr.: 07/34/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen stellte einstimmig den Jahresabschluss zum 31.12.2021 fest.
Beschluss zur Bestätigung des Forsteinrichtungswerkes für den Körperschaftswald der Stadt Böhlen
Beschluss-Nr.: 07/35/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig das Forsteinrichtungswerk für den Körperschaftswald der Stadt Böhlen für den Planungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2031.
Beschluss zur Durchführung der Maßnahme "Barrierefreier Ausbau von zwei Bushaltestellen" im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Beschluss-Nr.: 07/36/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, die Maßnahme "Barrierefreier Ausbau von zwei Bushaltestellen" im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 78 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) durchzuführen.
Beschluss zur Durchführung der Maßnahme "Ausbau der Lindenstraße" im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Beschluss-Nr.: 07/37/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, die Maßnahme "Ausbau der Lindenstraße" im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 78 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) durchzuführen.
Beschluss zur Durchführung der Maßnahme "Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage Zufahrtsstraßen Kulturhaus" im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Beschluss-Nr.: 07/38/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, die Maßnahme "Neubau Radweg Böhlen-Zwenkau" im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 78 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) durchzuführen.
Beschluss zur Durchführung der Maßnahme "Neubau Radweg Böhlen-Zwenkau" im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Beschluss-Nr.: 07/39/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, die Maßnahme "Neubau Radweg Böhlen-Zwenkau" im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 78 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) durchzuführen.
Beschluss zur Durchführung der Maßnahme "Teilinstandsetzung des Gehweges Straße des Friedens" im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Beschluss-Nr.: 07/40/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, die Maßnahme "Teilinstandsetzung des Gehweges Straße des Friedens " im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 78 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) durchzuführen.
Beschluss zur Durchführung der Ausschreibung "Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage – Zeitvertrag 2025-2030" im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Beschluss-Nr.: 07/41/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 14 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, die Ausschreibung "Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage – Zeitvertrag 2025-2030" im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 78 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) durchzuführen.
Billigung des erneuten Planentwurfes und Auslegungsbeschluss zum erneuten Entwurf des Bebauungsplans "Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51"Entwurf des Bebauungsplans "Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51"
Beschluss-Nr.: 07/42/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen billigte mit 15 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme den erneuten Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51“ mit dazugehöriger Begründung mit Umweltbericht (Stand 11/2024). Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 15 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme, die vollständigen Planunterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 24.02.2025 bis 28.03.2025 öffentlich auszulegen und parallel die förmliche Beteiligung der benachbarten Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss des Stadtrates wird ortsüblich bekannt gemacht.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates und die Beschlüsse können im Zimmer DG 2.08 des Rathauses eingesehen werden.