Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 143/53 der Gemarkung Böhlen (Nr. 01/23) sowie Zuteilung einer Hausnummer
| Beschluss-Nr.: | TA28/45/23 |
Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 143/53 der Gemarkung Böhlen erteilt wird. Dem Flurstück 143/53 der Gemarkung Böhlen wird gemäß Anlage 4 die Hausnummer 3c im Pulgarer Weg zugeteilt.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 14.02.2023 kann im Zimmer 6 des Rathauses eingesehen werden.