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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 4/2023
Stadt Böhlen
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Nutzungsentgelt Garagen

Gemäß der Verordnung über eine angemessene Gestaltung von Nutzungsentgelten (Nutzungsentgeltverordnung - NutzEV) vom 22.07.1993, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2002 (BGBI. I S. 2562) wurde für Garagen auf dem Grund und Boden der Stadt Böhlen ein Nutzungsentgelt festgesetzt.

Dieses Nutzungsentgelt ist jeweils am 31.05. eines Kalenderjahres fällig.

Die Stadtverwaltung Böhlen möchte jeden, der zur Zahlung dieses jährlichen Nutzungsentgeltes verpflichtet ist, an die Fälligkeit am31.05.2023 erinnern.

Um eine Falschbuchung zu vermeiden, ist bei der Überweisung das Buchungskennzeichen/Kassenzeichen anzugeben, welches Sie aus Ihren letzten Verträgen entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass das Nutzungsentgelt seit 01.01.2023 zuzüglich 19% Umsatzsteuer zu zahlen ist.

Dietmar Berndt
Bürgermeister