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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 4/2024
Stadt Böhlen
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Beschlüsse der 60. Sitzung des Stadtrates der Stadt Böhlen vom 25.01.2024

Anzahl der Stimmberechtigten:  —  16

Davon teilgenommen:  —  14

Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 der Stadt Böhlen

Beschluss-Nr.: 60/497/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit neun Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Böhlen für das Haushaltsjahr 2024.

Beschluss zum Verzicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Jahresabschluss 2024

Beschluss-Nr.: 60/498/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit elf Ja-Stimmen und drei Enthaltungen auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Jahresabschluss 2024 zu verzichten.

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Böhlen

Beschluss-Nr.: 60/499/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen stellte mit elf Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen den Jahresabschluss zum 31.12.2020 fest.

Beschluss über die Annahme und Verwendung von Spenden für den Zeitraum 01.12.2023 bis 12.01.2024

Beschluss-Nr.: 60/500/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass Spenden für den Zeitraum vom 01.12.2023 bis 12.01.2024 in Höhe von insgesamt 2.398,18 EUR angenommen werden können.

Der Verwendung der Spenden gemäß Angabe der Spender wurde zugestimmt.

Beschluss zum Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 126/2 der Gemarkung Stöhna im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

Beschluss-Nr.: 60/501/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit zwölf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 126/2 der Gemarkung Stöhna im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 78 Sächsische Gemeindeordnung durchzuführen.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates und die Beschlüsse können im Zimmer DG 2.08 des Rathauses eingesehen werden.

Dietmar Berndt
Bürgermeister