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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 4/2025
Stadt Böhlen
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3. Änderung der Benutzungsordnung für das Freibad der Stadt Böhlen

§ 1

Änderung der Anlage 1 der Benutzungsordnung – Eintrittspreise

Einzelpreis

Erwachsene

Ermäßigte (Schüler ab 16. Lebensjahr, Auszubildende, Rentner, Studenten bis 26. Lebensjahr und Schwerbehinderte ab 50 % G.d.B. mit Nachweisen)

Kinder und Jugendliche (3. - 15. Lebensjahr)

Kinder unter 3 Jahren

Familien-Tageskarte

Eltern oder Großeltern (max. 2 Erw.) und 2 Kinder oder Enkel (bis 15 Jahre)

jedes weitere Kind oder Enkel

10er-Karte

Erwachsene

Ermäßigte (Schüler ab 16. Lebensjahr, Auszubildende, Rentner, Studenten bis 26. Lebensjahr und Schwerbehinderte ab 50 % G.d.B. mit Nachweisen)

Kinder und Jugendliche (3. - 15. Lebensjahr)

Früh- und Abendtarif (06.15 – 7.30 Uhr / ab 18.00 Uhr)

Erwachsene

Ermäßigte (Schüler ab 16. Lebensjahr, Auszubildende, Rentner, Studenten bis 26. Lebensjahr und Schwerbehinderte ab 50 % G.d.B. mit Nachweisen)

Kinder und Jugendliche (3. - 15. Lebensjahr)

Kinder unter 3 Jahren

Gruppen

Gruppen werden über 10er-Karten abgerechnet

Schulklassen (auswärtig) mit Lehrer je Person

Saisonkarte

Erwachsene

Familien (Ehepaar / Lebensgemeinschaft max. 2 Erw. inkl. Kinder und Jugendliche bis 15. Lebensjahr)

Kleinfamilie (Alleinerziehende inkl. Kinder und Jugendliche bis 15. Lebensjahr)

Ermäßigte (Schüler ab 16. Lebensjahr, Auszubildende, Rentner, Studenten bis 26. Lebensjahr und Schwerbehinderte ab 50 % G.d.B. mit Nachweisen)

Kinder und Jugendliche (3. - 15. Lebensjahr)

Bahnmiete

Pro Bahn pro Stunde

Sozialbedürftige

Böhlener Sozialbedürftige sind berechtigt, einen Antrag zur Eintrittsermäßigung bei der Stadt Böhlen zu stellen.

Bei Befürwortung des Antrages beträgt der ermäßigte Eintritt für Erwachsene

Kinder

Die Kameraden der aktiven Abteilung der Feuerwehren Großdeuben und Böhlen erhalten, im Rahmen des Dienstsportes, kostenfreien Eintritt (Nachweis erforderlich).

§ 2

In-Kraft-Treten

Die 3. Änderung der Benutzungsordnung für das Freibad Böhlen tritt am 01.05.2025 in Kraft.

Böhlen, den 27.02.2025

Dietmar Berndt
Bürgermeister