Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Böhlen für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom
14. April 2025 bis einschließlich 23. April 2025
zu den Dienstzeiten im Rathaus (Karl-Marx-Straße 5), Zimmer OG 2.11 zur Einsichtnahme aus.
Die Dienstzeiten sind:
| Montag | 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 – 12.00 Uhr. |
Des Weiteren kann der Entwurf auf der Homepage der Stadt Böhlen (www.stadt-boehlen.de) eingesehen werden.
Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir um vorherige Terminvereinbarungen. Diese sind unter der Telefonnummer 034206-609-30 oder per Mail (s.ober@stadt-boehlen.de) möglich.
Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (bis einschließlich 06. Mai 2025) Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben.