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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 4/2025
Stadt Böhlen
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Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Stadt Böhlen für das Haushaltsjahr 2025

Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Böhlen für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit vom

14. April 2025 bis einschließlich 23. April 2025

zu den Dienstzeiten im Rathaus (Karl-Marx-Straße 5), Zimmer OG 2.11 zur Einsichtnahme aus.

Die Dienstzeiten sind:

Montag

8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag

8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag

8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag

8.00 – 12.00 Uhr.

Des Weiteren kann der Entwurf auf der Homepage der Stadt Böhlen (www.stadt-boehlen.de) eingesehen werden.

Bei Einsichtnahme im Rathaus bitten wir um vorherige Terminvereinbarungen. Diese sind unter der Telefonnummer 034206-609-30 oder per Mail (s.ober@stadt-boehlen.de) möglich.

Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (bis einschließlich 06. Mai 2025) Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben.

Dietmar Berndt
Bürgermeister