Durch die Stadtverwaltung Böhlen werden nachfolgende leerstehende Wohnungen, gelegen Am Ring in 04564 Böhlen, zum Verkauf ausgeschrieben.
| Anschrift | Wohnung | WE-Nr. | Mieträume | Wohnfläche | Mindestkaufpreis mit Kellerraum |
| Am Ring 24 | EG rechts | 10 | 2-Zimmerwohnung mit Balkon | 48,70 m2 | 29.000,00 € |
| Am Ring 24 | 1. OG links | 25 | 3-Zimmerwohnung ohne Balkon | 58,10 m2 | 32.000,00 € |
| Am Ring 24 | 2. OG links | 41 | 3-Zimmerwohnung ohne Balkon | 58,10 m2 | 32.000,00 € |
| Am Ring 28 | 1. OG links | 21 | 3-Zimmerwohnung ohne Balkon | 58,10 m² | 38.000,00 € |
| Am Ring 28 | 2. OG rechts | 38 | 2-Zimmerwohnung mit Balkon | 48,70 m² | 24.000,00 € |
| Am Ring 30 | 3. OG links | 51 | 3-Zimmerwohnung mit Balkon | 59,60 m2 | 46.000,00 € |
| Am Ring 32 | 2. OG links | 33 | 3-Zimmerwohnung ohne Balkon | 58,10 m² | 32.000,00 € |
| Am Ring 32 | 3. OG rechts | 50 | 2-Zimmerwohnung mit Balkon | 48,70 m² | 34.000,00 € |
Die Käufer erhalten ein Nutzungsrecht an der jeweils dazugehörigen Parkfläche, welches mit dem Kaufpreis abgegolten ist.
Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen
Ortslage:
Die Stadt Böhlen ist im Verbund mit der Stadt Zwenkau Grundzentrum im Leipziger Land und befindet sich mit ihren ca. 7.000 Einwohnern ca. 15 km südlich von Leipzig und 13 km nordwestlich von Borna im Landkreis Leipzig. Die Stadt wird von verschiedenen Gewässern des Leipziger Neuseenlands umgeben, z.B. Störmthaler See, Hainer See, Zwenkauer See. Die nahegelegenen Einkaufsmöglichkeiten können fußläufig erreicht werden. Vorhanden sind mehrere Kindergarteneinrichtungen und Schulen.
Es besteht eine sehr gute, überregionale Verkehrsanbindung. Die Stadt Böhlen liegt im Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) und ist Verknüpfungspunkt von Bus und Bahn.
Angaben zu den Wohnungen:
Die WE-Anlage Am Ring 18 bis 32 befindet sich auf dem Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, bei dem es sich um ein 5.019 m² großes Grundstück handelt, welches ortsüblich erschlossen ist. Die zu verkaufenden Eigentumswohnungen liegen in unterschiedlichen Etagen in einer aus zwei Mehrfamilienhäusern bestehenden, voll unterkellerten Wohneigentumsanlage (Geschossbau).
Diese Wohnung erfordert umfangreiche Instandsetzungen, hier ist massiver Schimmelbefall vor allem im Bad erkennbar.
In dieser Wohnung ist ein geringer partieller Schimmelbefall erkennbar.
Zu den Wohnungen gehört jeweils ein Abstellraum im Keller. Das Sondereigentum (Wohnungen Nr. 10, 21, 25, 33, 38, 41 und 50) weist einen sehr unterdurchschnittlichen baulichen Zustand auf. Alle Wohnungen sind renovierungsbedürftig. Die jeweilige Elektroanlage bei den Wohnungen Nr. 10, 25, 33, 38 und 41 entspricht nicht den aktuellen Nutzungsanforderungen.
Das entsprechende Gutachten kann auf Wunsch bei der Stadtverwaltung Böhlen nach telefonischer Anmeldung eingesehen werden. Auch Wohnungsbesichtigungen sind nach telefonischer Terminabsprache mit Frau Kaiser bei der Stadtverwaltung Böhlen möglich.
Es wird um Abgabe eines Kaufpreisangebots gebeten. Ihr Angebot senden Sie bitte unter Angabe der genauen Wohnungsbezeichnung in einem verschlossenen Umschlag – Kennwort „Ausschreibung Wohnung Am Ring“ – bis zum 18.05.2026 an die Stadtverwaltung Böhlen, Karl-Marx-Straße 5, 04564 Böhlen. Es können einzelne Wohnungen, aber auch mehrere Wohnungen zusammen gekauft werden, wobei für jede einzelne Wohnung ein Angebot abgegeben werden muss. Derjenige, der ein Angebot abgibt, ist verbindlich der Käufer.
Die Stadt Böhlen weist darauf hin, dass abgegebene Angebote bindend sind, bei Rücktritt vom Angebot trägt der Bieter die entstandenen Kosten. Bestehende Verträge (z.B. Verträge bezüglich Hausgeld, Versicherung etc.) werden vom Käufer übernommen. Die Instandhaltungsrücklage bis zum 31.12.2024 ist im Kaufpreis enthalten, ab dem 01.01.2025 bis zur Zahlung des Kaufpreises ist diese vom Käufer zu tragen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Hausverwaltung die Sanierung der Steigleitungen plant.
Vergabekriterien: Als Vergabekriterium wird der Angebotspreis zugrunde gelegt. Der Verkauf erfordert die Zustimmung der zuständigen Gremien. Das Angebot ergeht ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Die Stadt Böhlen ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.
Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Kosten des Gutachtens und/oder sonstige Nebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Zudem ist in den Kaufverträgen eine Mehrerlösklausel von 10 Jahren verankert.
Ansprechpartner bei der Stadt Böhlen:
Frau Kaiser
Karl-Marx-Straße 5, 04564 Böhlen
Telefon: 034206/60921
Telefax: 034206/60990
E-Mail: s.kaiser@stadt-boehlen.de