Anzahl der Stimmberechtigten: 17
davon anwesend: 14
Anerkennung eines wichtigen Grundes zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadtrat der Stadt Böhlen nach § 18 SächsGemO
Beschluss-Nr.: 48/436/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen erkennt den wichtigen Grund zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von *Datenschutz* als Stadtrat der Stadt Böhlen gemäß § 18 SächsGemO einstimmig an.
Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen zur Erweiterung der Kommunalen Strukturentwicklungsgesellschaft mbH Böhlen-Groitzsch-Neukieritzsch-Zwenkau (kurz KommSTEG) um die Kommunen Markranstädt, Regis-Breitingen und Rötha
Beschluss-Nr.: 48/437/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen lehnte mit 7 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen die Erweiterung der Kommunalen Strukturentwicklungsgesellschaft mbH Böhlen-Groitzsch-Neukieritzsch-Zwenkau (kurz KommSTEG) um die Kommunen Markranstädt, Regis-Breitingen und Rötha ab dem 01.04.2023 ab.
Beschluss über den Widerruf der Ausübung des Optionsrechts zur Anwendung der Neuregelungen im Umsatzsteuerrecht
Beschluss-Nr.: 48/438/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass gegenüber dem Finanzamt Grimma die Erklärung abgegeben wird, dass die Stadt Böhlen die Optionsverlängerung mit Wirkung vom Beginn des Jahres 2023 widerruft.
Beschluss zur Durchführung der Maßnahme „Herstellen einer Radverkehrsverbindung zwischen Böhlen und Zwenkau“
Beschluss-Nr.: 48/439/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, die Maßnahme „Herstellen einer Radverkehrsverbindung zwischen Böhlen und Zwenkau“ im Jahr 2023 und fortfolgend gemäß der Machbarkeitsstudie von Dezember 2020 durchzuführen.
Beschluss zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Böhlen
Beschluss-Nr.: 48/440/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen die „Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ für die Stadt Böhlen, welches als Grundsatzpapier für die städtebauliche Entwicklung und in der Bauleitplanung berücksichtigt werden soll. Bestandteil des Beschlusses sind auch die sieben Leitlinien zur Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes.
Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße 2“
Beschluss-Nr.: 48/441/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße 2“ in der Fassung vom 10.01.2023 einschließlich aller Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Beschluss zur Entscheidung der Ausübung des gemeindlichen Vorverkaufsrechts nach § 17 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) für das Flurstück 62/1 der Gemarkung Probstdeuben
Beschluss-Nr.: 48/442/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen erklärte einstimmig zum Kaufvertrag über Wohnungseigentum vom 28.12.2022, UVZ-Nr. 3709/2022, des Notars Torsten A. Heybey, dass er das für die Stadt Böhlen bestehende Vorverkaufsrecht nach § 17 SächsDSchG an dem Flurstück 62/1 der Gemarkung Probstdeuben, gelegen in 04564 Böhlen ST Großdeuben, Hauptstraße 87, nicht ausübt.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates kann im Zimmer 15 des Rathauses eingesehen werden.
Anzahl der Stimmberechtigten: 16
davon anwesend: 15
Beschluss zur Bestellung eines Verhinderungsstellvertreters gemäß § 52 Abs. 3 Sart 1 SächsKomZG im Zweckverband „Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen“ - KISA
Beschluss-Nr.: 49/443/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 SächsKomZG Frau Carolin Geßner, Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, als Verhinderungsstellvertreterin des Verbandsmitgliedes Stadt Böhlen im Zweckverband „Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen“ - KISA, für die Dauer der Amtsperiode des Bürgermeisters, Dietmar Berndt, zu bestellen.
Beschluss zur Bestellung eines Verhinderungsstellvertreters gemäß § 52 Abs. 3 Sart 1 SächsKomZG im Zweckverband Wasser/ Abwasser Bornaer Land
Beschluss-Nr.: 49/444/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 SächsKomZG Herrn Ragnar Koper, Leiter Bauamt, als Verhinderungsstellvertreter des Verbandsmitgliedes Stadt Böhlen im Zweckverband Wasser/ Abwasser Bornaer Land, für die Dauer der Amtsperiode des Bürgermeisters, Dietmar Berndt, zu bestellen.
Beschluss zur Bestellung eines Verhinderungsstellvertreters gemäß § 52 Abs. 3 Sart 1 SächsKomZG im Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land
Beschluss-Nr.: 49/445/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 SächsKomZG Herrn Ragnar Koper, Leiter Bauamt, als Verhinderungsstellvertreter des Verbandsmitgliedes Stadt Böhlen im Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land, für die Dauer der Amtsperiode des Bürgermeisters, Dietmar Berndt, zu bestellen.
Beschluss zur Bestellung eines Verhinderungsstellvertreters gemäß § 52 Abs. 3 Sart 1 SächsKomZG des Verbandmitgliedes Stadt Böhlen im Abwasserzweckverband Espenhain
Beschluss-Nr.: 49/446/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 SächsKomZG Herrn Ragnar Koper, Leiter Bauamt, als Verhinderungsstellvertreter des Verbandsmitgliedes Stadt Böhlen im Abwasserzweckverband Espenhain, für die Dauer der Amtsperiode des Bürgermeisters, Dietmar Berndt, zu bestellen.
Beschluss zur Bestellung eines Verhinderungsstellvertreters gemäß § 52 Abs. 3 Sart 1 SächsKomZG des Verbandmitgliedes Stadt Böhlen im Kommunalen Forum Südraum Leipzig
Beschluss-Nr.: 49/447/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 SächsKomZG Frau Carolin Geßner, Leiterin Haupt- und Ordnungsamt, als Verhinderungsstellvertreterin des Verbandsmitgliedes Stadt Böhlen im Kommunalen Forum Südraum Leipzig, für die Dauer der Amtsperiode des Bürgermeisters, Dietmar Berndt, zu bestellen.
Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Böhlen
Beschluss-Nr.: 49/448/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Böhlen.
Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen über die 2. Änderung der Benutzungsordnung für das Freibad der Stadt Böhlen
Beschluss-Nr.: 49/449/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen die 2. Änderung der Benutzungsordnung für das Freibad der Stadt Böhlen.
Beschluss über die Mittelübertragung von 2022 nach 2023
Beschluss-Nr.: 49/450/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig in Vorbereitung der Beschlussfassung zur Jahresabrechnung 2022 die Mittelübertragung von 2022 nach 2023 im
Beschluss über die unbefristete Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen und Nebenforderungen
Beschluss-Nr.: 49/451/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen in Vorbereitung des Jahresabschlusses 2019 die offenen Forderungen der Firma *Datenschutz* in Höhe von insgesamt 49.751,60 Euro unbefristet niederzuschlagen.
Beschluss über die unbefristete Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen und Nebenforderungen
Beschluss-Nr.: 49/452/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig in Vorbereitung des Jahresabschlusses 2019 die offenen Forderungen des Herrn *Datenschutz* in Höhe von insgesamt 5.084,66 Euro unbefristet niederzuschlagen.
Beschluss über die unbefristete Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen und Nebenforderungen
Beschluss-Nr.: 49/453/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig in Vorbereitung des Jahresabschlusses 2019 die offenen Forderungen des Herrn *Datenschutz* in Höhe von insgesamt 14.240,60 Euro unbefristet niederzuschlagen.
Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen zur Zuschalgserteilung - Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen - Los 31 - Elektro Bestand
Beschluss-Nr.: 49/454/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 14 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme die Zuschlagserteilung für Los 31 - Elektro Bestand des Vorhabens „Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen“ in Höhe von 110.941,83 Euro brutto an die Firma B&H Elektro GmbH.
Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen zur Zuschlagserteilung - Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen - Los 32 - Akustikdecken Bestand
Beschluss-Nr.: 49/455/2023
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 14 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme die Zuschlagserteilung für Los 32 - Akustikdecken Bestand des Vorhabens „Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen“ in Höhe von 48.623,76 Euro brutto an die Firma HIL-BAU GmbH.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates kann im Zimmer 15 des Rathauses eingesehen werden.