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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 5/2024
Stadt Böhlen
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Beschlüsse der 33. Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Böhlen vom 16.01.2024

Anzahl der Stimmberechtigten:  —  11
davon teilgenommen:  —  10

Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für eine nachträgliche Nutzungsänderung des Erdgeschosses von Gewerberaum zu Wohnraum auf dem Flurstück 174/1 der Gemarkung Großdeuben (Nr. 22/23)

Beschluss-Nr.: TA 33/55/24

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss mit sieben Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für eine nachträgliche Nutzungsänderung des Erdgeschosses von Gewerberaum zu Wohnraum auf dem Flurstück 174/1 der Gemarkung Großdeuben erteilt wird. Ein Mitglied des Technischen Ausschusses nahm aufgrund von Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.

Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Abbruch der Bestandsgaragen auf dem Flurstück 56/1 der Gemarkung Großdeuben (Nr. 21/23)

Beschluss-Nr.: TA 33/56/24

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Abbruch der Bestandsgaragen auf dem Flurstück 56/1 der Gemarkung Großdeuben erteilt wird.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 16.01.2024 kann im Zimmer EG 2.04 des Rathauses eingesehen werden.

Dietmar Berndt

Bürgermeister