Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für eine nachträgliche Nutzungsänderung des Erdgeschosses von Gewerberaum zu Wohnraum auf dem Flurstück 174/1 der Gemarkung Großdeuben (Nr. 22/23)
Beschluss-Nr.: TA 33/55/24
Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss mit sieben Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für eine nachträgliche Nutzungsänderung des Erdgeschosses von Gewerberaum zu Wohnraum auf dem Flurstück 174/1 der Gemarkung Großdeuben erteilt wird. Ein Mitglied des Technischen Ausschusses nahm aufgrund von Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.
Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Abbruch der Bestandsgaragen auf dem Flurstück 56/1 der Gemarkung Großdeuben (Nr. 21/23)
Beschluss-Nr.: TA 33/56/24
Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Abbruch der Bestandsgaragen auf dem Flurstück 56/1 der Gemarkung Großdeuben erteilt wird.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 16.01.2024 kann im Zimmer EG 2.04 des Rathauses eingesehen werden.
Dietmar Berndt
Bürgermeister