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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 5/2024
Stadt Böhlen
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Beschlüsse der 62. Sitzung des Stadtrates der Stadt Böhlen vom 21.03.2024

Anzahl der Stimmberechtigten:  —  16

Davon teilgenommen:  —  14

Zustimmung des Stadtrates der Stadt Böhlen zur Bestellung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Böhlen und seiner zwei Stellvertreter

Beschluss-Nr.: 62/506/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen erteilte mit 13 ja-Stimmen seine Zustimmung, dass der Bürgermeister

Kamerad Matthias Kannecht als Ortswehrleiter

Kamerad Kai Herrmann als 1. Stellvertreter des Ortswehrleiters

Kamerad Stefan Zschoch als 2. Stellvertreter des Ortswehrleiters

bestellt.

Ein Mitglied des Stadtrates nahm aufgrund von Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.

Wahl des Friedensrichters für die Schiedsstelle der Stadt Böhlen

Beschluss-Nr.: 62/507/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen wählte einstimmig Herrn Lars Thomä als Friedensrichter der Schiedsstelle der Stadt Böhlen.

Wahl der stellvertretenden Friedensrichterin für die Schiedsstelle der Stadt Böhlen

Beschluss-Nr.: 62/508/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen wählte einstimmig Frau Sandra Pohler als stellvertretende Friedensrichterin der Schiedsstelle der Stadt Böhlen.

Beschluss zur Zuschlagserteilung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die Straßenunterhaltung der Gemeindestraßen der Stadt Böhlen von 2024 bis 2026.

Beschluss-Nr.: 62/509/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass für die Unterhaltungsmaßnahmen an den Gemeindestraßen der Stadt Böhlen der Zuschlag an die Firma LKM Bau GmbH aus Leipzig im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung erteilt wird, um die laufende Straßenunterhaltung weiterzuführen zu können.

Beschluss zur Zuschlagserteilung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die Straßenunterhaltung der Straße "Am Westufer" von 2024 bis 2026.

Beschluss-Nr.: 62/510/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass für die Unterhaltungsmaßnahmen an der Straße „Am Westufer“ der Zuschlag an die Firma LKM Bau GmbH aus Leipzig im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung erteilt wird, um die laufende Straßenunterhaltung weiterführen zu können.

Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen zur Zuschlagserteilung - Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen - Los 44 - Trockenestrich Erdgeschoss

Beschluss-Nr.: 62/511/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Zuschlagerteilung für Los 44 - Trockenestrich Erdgeschoss des Vorhabens „Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen“ an die Firma HIL-BAU GmbH.

Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen zur Zuschlagserteilung - Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen - Los 33 - Innentüren Bestand

Beschluss-Nr.: 62/512/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Zuschlagerteilung für Los 33 - Innentüren Bestand des Vorhabens „Erweiterung und Sanierung Rathaus Böhlen“ an die Firma Tischlerei Plaschtokat.

Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Böhlen vom 30.11.2023 "Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 63 in 04564 Böhlen, Am Ring 18 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen", Beschluss-Nr. 57/490/2023

Beschluss-Nr.: 62/513/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, den Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen vom 30.11.2023 "Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 63 in 04564 Böhlen, Am Ring 18 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen", Beschluss-Nr. 57/490/2023, aufzuheben.

Erneuter Beschluss zum Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 63 in 04564 Böhlen, Am Ring 18 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen (Änderung Erwerber)

Beschluss-Nr.: 62/514/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme den Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 63 in 04564 Böhlen, Am Ring 18 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kellerraum sowie dem Nutzungsrecht an dem Pkw-Stellplatz, an die Wohnraumvermieter GmbH aus Böhlen ST Großdeuben anstelle der Garagenvermieter GmbH aus Böhlen ST Großdeuben.

Beschluss zur Grundschuldbestellung für den Erwerb der kommunalen Wohnung Nr. 63 in 04564 Böhlen, Am Ring 18 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen

Beschluss-Nr.: 62/515/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme, dass sich die Stadt Böhlen als Verkäuferin unter Vorbehalt verpflichtet, dass eine Genehmigung nach § 83 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen erteilt wird, bei der Bestellung von Grundpfandrechten, die der Finanzierung des Kaufpreises durch die Käuferin dienen, bis zur Höhe des noch ausstehenden Kaufpreises für die Wohnung Nr. 63 (Am

Ring 18) in Höhe von 47.700,00 € samt beliebiger Zinsen und Nebenleistungen vor Eigentumsübergang mitzuwirken und deren Eintragung im Grundbuch samt dinglicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung zu bewilligen. Die Stadt als Verkäuferin übernimmt jedoch keine persönliche Haftung und im Verhältnis zur Käuferin auch keine Kosten.

Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Böhlen vom 15.11.2022 "Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im hinterem Teil des Grundstücks auf den Flurstücken 174/1 und 174/2 der Gemarkung Großdeuben", Beschluss-Nr. 44/401/2022

Beschluss-Nr.: 62/516/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit elf Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung, dass der Beschluss des Stadtrates der Stadt Böhlen vom 15.11.2022 "Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im hinterem Teil des Grundstücks auf den Flurstücken 174/1 und 174/2 der Gemarkung Großdeuben", Beschluss-Nr. 44/401/2022, aufgehoben wird. Ein Mitglied des Stadtrates nahm aufgrund von Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.

Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im hinterem Teil des Grundstücks auf dem Flurstücken 174/1 und 174/2 der Gemarkung Großdeuben (Nr. 04/24)

Beschluss-Nr.: 62/517/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit sieben Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im hinterem Teil des Grundstücks auf dem Flurstücken 174/1 und 174/2 der Gemarkung Großdeuben erteilt wird. Ein Mitglied des Stadtrates nahm aufgrund von Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates und die Beschlüsse können im Zimmer DG 2.08 des Rathauses eingesehen werden.

Dietmar Berndt

Bürgermeister