Gemäß der Verordnung über eine angemessene Gestaltung von Nutzungsentgelten (Nutzungsentgeltverordnung - NutzEV) vom 22.07.1993, in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2002 (BGBI. I S. 2562) wurde für Garagen auf dem Grund und Boden der Stadt Böhlen ein Nutzungsentgelt festgesetzt.
Dieses Nutzungsentgelt ist jeweils am 31.05. eines jeden Kalenderjahres fällig.
Die Stadtverwaltung Böhlen möchte jeden, der zur Zahlung dieses jährlichen Nutzungsentgeltes verpflichtet ist, an die Fälligkeit am 31.05.2025 erinnern.
Um eine Falschbuchung zu vermeiden, ist bei der Überweisung das Buchungszeichen anzugeben, welches Sie aus Ihrem letzten Bescheid entnehmen.