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Amtsblatt der Städte Böhlen und Rötha
Ausgabe 5/2026
Stadt Böhlen
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Öffentliche Abgaben Fälligkeit: 15.05.2026

Die Stadtkasse Böhlen macht darauf aufmerksam, dass zum 15.05.2026 folgende Abgaben fällig werden:

- 2. Rate der Grundsteuer

- 2. Rate der Gewerbesteuer

An alle Abgabepflichtigen, die sich noch nicht für das bequeme Bankeinzugsverfahren entschieden haben, ergeht der Hinweis, die fälligen Beträge rechtzeitig auf das Konto der Stadtverwaltung Böhlen zu überweisen.

Maßgebend für die termingerechte Zahlung ist nicht das Datum Ihrer Überweisung, sondern das Datum des Zahlungseinganges bei der Stadtkasse.

Änderung der Anschrift/Bankverbindung

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift unverzüglich mit.

Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren sind auch Änderungen Ihrer Bankverbindung bis spätestens sieben Tage vor Fälligkeit der Forderung mitzuteilen, um das Entstehen von Bearbeitungsgebühren zu vermeiden.

Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung

Bei verspäteter Zahlung werden durch Mahnung Mahngebühren und Säumniszuschläge entsprechend der gültigen Rechtsvorschriften festgesetzt. Außerdem haben Sie im Beitreibungsfalle die Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen.

 

Dietmar Berndt
Bürgermeister