Anzahl der Stimmberechtigten: — 11
davon teilgenommen: — 9
Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 265/1 der Gemarkung Probstdeuben (Nr. 16/25) sowie Zuteilung einer Hausnummer
Beschluss-Nr.: TA 12/08/2025
Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 265/1 der Gemarkung Probstdeuben erteilt wird. Dem Flurstück 265/1 der Gemarkung Probstdeuben wird gemäß Anlage 4 die Hausnummer 2 in der Auenstraße zugeteilt.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 09.12.2025 kann im Zimmer EG 1.09 des Rathauses eingesehen werden.