Titel Logo
Amtsblatt der Städte Böhlen und Rötha
Ausgabe 5/2026
Stadt Böhlen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschluss der 12. Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Böhlen vom 09.12.2025

Anzahl der Stimmberechtigten:  — 11

davon teilgenommen:  — 9

Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 265/1 der Gemarkung Probstdeuben (Nr. 16/25) sowie Zuteilung einer Hausnummer

Beschluss-Nr.: TA 12/08/2025

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 265/1 der Gemarkung Probstdeuben erteilt wird. Dem Flurstück 265/1 der Gemarkung Probstdeuben wird gemäß Anlage 4 die Hausnummer 2 in der Auenstraße zugeteilt.

 

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 09.12.2025 kann im Zimmer EG 1.09 des Rathauses eingesehen werden.

 

 

Dietmar Berndt 
Bürgermeister