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Amtsblatt der Städte Böhlen und Rötha
Ausgabe 5/2026
Stadt Böhlen
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Beschlüsse der 13. Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Böhlen vom 20.01.2026

Anzahl der Stimmberechtigten:  — 11

davon teilgenommen:  — 10

Beschluss zur Überplanmäßigen Ausgabe zur Finanzierung der Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage 2025

Beschluss-Nr.: TA 13/09/2026

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.282,72 EUR zur weiteren Finanzierung der Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage für das Jahr 2025. Die Finanzierung der weiteren Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt aus der Haushaltsstelle GLM – Hauptverwaltung Haus I / Unterhaltung Gebäude und bauliche Anlagen 11.13.05.50 / 421100 / 721100 in Höhe von 1.282,72 EUR des Haushaltsjahres 2025.

 

Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Flurstück 26/3 der Gemarkung Probstdeuben (Nr. 18/25) sowie Zuteilung einer Hausnummer

Beschluss-Nr.: TA 13/10/2026

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Flurstück 26/3 der Gemarkung Probstdeuben erteilt wird. Dem Gebäude auf dem Flurstück 26/3 der Gemarkung Probstdeuben wird gemäß Anlage 4 die Hausnummer 3c in der Wiesenstraße zugeteilt.

 

Zuteilung einer Hausnummer in der Zehmener Straße

Beschluss-Nr.: TA 13/11/2026

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 56/4 der Gemarkung Großdeuben gemäß Anlage die Hausnummer 5a in der Zehmener Straße zugeteilt wird.

 

Beschluss Zustimmung zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1" nach § 31 Abs. 2 BauGB zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstücken 164/10 der Gemarkung Großdeuben

Beschluss-Nr.: TA 13/12/2026

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, die Zustimmung zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1" nach § 31 Abs. 2 BauGB zur Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 164/10 der Gemarkung Großdeuben.

 

Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid – Bebauung der Flurstücke 53/5, 53/9 und 53/11 der Gemarkung Großdeuben (Nr. 17/25)

Beschluss-Nr.: TA 13/13/2026

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss mit sieben Ja-Stimmen und drei Enthaltungen, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid - Bebauung der Flurstücke 53/5, 53/9 und 53/11 der Gemarkung Großdeuben (Nr. 17/25) (s. Anlagen 1 und 2) nicht erteilt wird.

 

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 20.01.2026 kann im Zimmer EG 1.09 des Rathauses eingesehen werden.

 

 

Dietmar Berndt 
Bürgermeister