| 1. | Das Freibad ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Böhlen, die der Gesunderhaltung, der Erholung, Entspannung und der sportlichen Betätigung der Bevölkerung dient. |
| 2. | Das Freibad wird von einem Betriebsführer im Auftrag der Stadt Böhlen betrieben. |
| Dieser ist in allen Belangen weisungsbefugt. | |
| 3. | Die Benutzungsordnung des Freibades dient der Regelung von Verhaltensnormen im Freibad. |
| 4. | Die Benutzungsordnung ist für alle Gäste des Freibades verbindlich. Mit dem Zutritt in das Freibad erkennen die Gäste die Bestimmungen der Benutzungsordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an. |
| 5. | Bei Vereins- und/oder Gruppenveranstaltungen oder bei der Benutzung des Freibades durch Kindertagesstätten und Schuleinrichtungen sind die Vereins- oder Übungsleiter bzw. die Erzieher und Lehrkräfte für die Beachtung der Benutzungsordnung verantwortlich und erhalten damit die Aufsichtspflicht- und Sorgfaltspflicht übertragen. |
| 6. | Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit zuwiderläuft. |
| 1. | Das Freibad ist in der Zeit vom 15. Mai bis 31. August (Saison) eines jeden Jahres außer bei schlechten Witterungsverhältnissen täglich mindestens in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr offen zu halten. Die Saison kann nach eigenem Ermessen des Betriebsführers verlängert oder früher eröffnet werden. |
| Es liegt in der Entscheidungsbefugnis des Betriebsführers, ob bei schlechter Witterung oder aus sonstigen zwingenden Gründen das Freibad vorübergehend geschlossen werden kann. | |
| 2. | Ein Anspruch auf Ersatz der Eintrittskarte bzw. Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht. |
| 1. | Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres dürfen das Freibad nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. Dem Erwachsenen obliegt die allgemeine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. | |
| 2. | Ausgeschlossen von der Benutzung des Freibades sind: | |
| • | Personen, die an einer ansteckenden Krankheit oder ansteckenden Hautausschlägen oder offenen Wunden leiden, | |
| • | Personen, die unter Einfluss von Substanzen stehen, die die Steuerungsfähigkeit negativ beeinflussen (Alkohol, Drogen, usw.) und deren Verhalten eine Störung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung erwarten lässt bzw. denen Hausverbot erteilt worden ist. | |
| 3. | Planschbecken: |
| Die Benutzung des Planschbeckens ist nur für Kinder bis zu acht Jahren und ihre Begleitpersonen gestattet. Für Ausnahmen ist die Genehmigung des Betriebsführers einzuholen. | |
| 4. | Großes Becken (Nichtschwimmerbereich): |
| Nichtschwimmer dürfen nur das Nichtschwimmerbecken benutzen. Kinder unter sechs Jahren ist der Aufenthalt im Nichtschwimmerbecken ohne Aufsichtsperson verboten. | |
| 5. | Großes Becken (Schwimmerbereich) |
| Die Benutzung des Schwimmerbeckens ist nur für Schwimmer gestattet. Für Nichtschwimmer ist die Benutzung des Schwimmerbeckens grundsätzlich verboten. Kinder unter sechs Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson das Schwimmerbecken benutzen. Die Benutzung von Schwimmflossen im Schwimmerbecken ist nur in Abstimmung mit dem Aufsichtspersonal gestattet. | |
| Das Springen von der Insel ist grundsätzlich verboten. | |
| 6. | Startblöcke: |
| Die Benutzung der Startblöcke erfolgt nur auf eigene Gefahr. Badegäste, die die Startblöcke benutzen, haben sich vor dem Sprung davon zu überzeugen, dass kein anderer Badegast durch den Sprung gefährdet wird. Nach dem Sprung hat sich der Springer sofort aus dem Sprungbereich zu entfernen. Auf dem Startblock darf sich jeweils nur eine Person aufhalten. | |
| 7. | Rutsche: |
| Die Benutzung der Rutsche erfolgt nur auf eigene Gefahr. Die ausgeschilderte Rutschordnung ist einzuhalten. Kinder bis sechs Jahre dürfen die Rutsche nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Verboten ist: Vor Rutschbeginn Wasser stauen, in der Rutsche anhalten, in der Rutsche Wasser stauen oder in der Rutsche aufstehen. | |
| 8. | Luftmatratzen sind im Wasser nicht erlaubt. |
| 9. | Glasflaschen oder andere zerbrechliche Gegenstände dürfen nicht auf das Freigelände mitgenommen werden. |
| 10. | Das Ballspielen ist nur auf der Sportseite (in Richtung Fahrradweg) erlaubt. |
| 11. | Jeder Badegast hat sich im Freibad so zu verhalten, dass andere Badegäste nicht belästigt werden. |
| 12. | Verletzt sich ein Badegast im Freibad, so hat er dies unverzüglich dem verantwortlichen Badpersonal mitzuteilen. |
| 13. | Das Mitbringen von Tieren in das Freibad ist verboten. |
| 1. | Der Aufenthalt in den Schwimmbecken ist nur mit entsprechender Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung, ob eine Badebekleidung diesen Anforderungen entspricht, hat das Badpersonal. |
| 1. | Die Benutzung des Freibades ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Die Eintrittspreise werden in der Anlage 1 dieser Benutzungsordnung geregelt. |
| 2. | Die Begleichung des Eintrittspreises ist mit Beginn der Benutzung des Freibades fällig. |
| 3. | Die Eintrittskarte ist dem Badpersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorengegangene oder sonst abhanden gekommene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Ein Erstattungsanspruch für verlorene oder nicht in Anspruch genommene Karten besteht nicht. |
| 4. | Nach Verlassen des Freibades verliert die Tageskarte ihre Gültigkeit. Ausnahme nur in besonderen Fällen nach Absprache mit dem Badpersonal. |
| 1. | Für das Aus- und Ankleiden im Freibad ist die Benutzung von Umkleidekabinen möglich. Ein gesondertes Entgelt wird dafür nicht erhoben. |
| 2. | Tische, Stühle und Bänke dürfen nicht als Ablage für Garderobe genutzt werden. |
| 1. | Die Badegäste sind verpflichtet, sich vor der Benutzung des Schwimmbeckens abzuduschen. |
| 2. | Der Beckenbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. |
| 3. | Die Füße sind beim Betreten des Beckenbereiches in den Durchschreitebecken zu säubern. Innerhalb des Beckenbereiches, in allen Garderoben und geschlossenen Räumlichkeiten innerhalb des Freibadgeländes ist es verboten, zu rauchen, zu essen oder zu trinken. |
| 4. | Jeder Badegast hat das Freibad mit seinen Anlagen in einem sauberen Zustand zu halten. Speisereste, Papier usw. sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. |
| 1. | Jeder Badegast ist verpflichtet, alle im Sanitärgebäude und Gelände des Freibades gefundenen Gegenstände an der Kasse abzugeben. |
| Über die Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. |
| 1. | Die Badegäste benutzen das Freibad einschließlich seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Stadt Böhlen oder des Betriebsführers, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Stadt oder der Betriebsführer nicht. |
| 2. | Die Stadt Böhlen oder der Betriebsführer haftet nur im Rahmen der allgemeinen Schadenersatzpflicht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. |
| 3. | Die Gäste des Freibades haften für alle von Ihnen verursachten Beschädigungen oder Verunreinigungen der Badeinrichtungen sowie für den Verlust gemieteter Gegenstände. |
| 4. | Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen, insbesondere auch für Wertsachen und Bargeld, wird nicht gehaftet. |
| 5. | Für die Sicherheit der abgestellten Fahrräder, Mopeds und PKW ist der Badegast selbst verantwortlich. |
| 6. | Der Erwerb eines Schlüssels für ein Schließfach ist möglich, jedoch übernimmt die Stadt bzw. der Betriebsführer keine Haftung für abhanden gekommene Sachen. |
| 1. | Der diensthabende Schwimmmeister übt im Rahmen seiner Zuständigkeit das Hausrecht aus. |
| 2. | Das Badpersonal ist für die Einhaltung der Benutzungsordnung des Freibades verantwortlich. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. |
| 3. | Das Badepersonal ist befugt, Personen die sich trotz Mahnung nicht an die Bestimmungen der Benutzungsordnung halten oder erteilten Anweisungen nicht nachkommen, aus dem Freibad zu verweisen. |
| 4. | Personen, die gegen diese Benutzungsordnung wiederholt verstoßen, können vom Betriebsführer oder der Stadt, zeitweise oder dauernd von der Benutzung des Freibades ausgeschlossen werden. |
Die Benutzungsordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Ordnung durch das Badpersonal Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Benutzungsordnung bedarf.
Die Benutzungsordnung für das Freibad Böhlen tritt nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 23.02.2012 mit der 3. Änderung der Benutzungsordnung vom 27.02.2025 außer Kraft.
Böhlen, den 14.04.2026
Anlage 1
der Benutzungsordnung Freibad Böhlen (Eintrittspreise)
| Einzelpreis | |
| Erwachsene | 4,00 EUR |
| Ermäßigte (Schüler ab 16. Lebensjahr, Auszubildende, Rentner, |
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| Studenten bis 26. Lebensjahr, Empfänger von Leistungen nach SGB II + XII, |
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| Schwerbehinderte ab 50 % G.d.B. mit Nachweisen) | 3,00 EUR |
| Kinder und Jugendliche (4. - 15. Lebensjahr) | 2,00 EUR |
| Kinder unter 3 Jahren | kostenfrei |
| Familien-Tageskarte | |
| Eltern oder Großeltern (max. 2 Erw.) und 2 Kinder oder Enkel (bis 15 Jahre) | 10,00 EUR |
| jedes weitere Kind oder Enkel | 1,00 EUR |
| 10er-Karte | |
| Erwachsene | 32,00 EUR |
| Ermäßigte (Schüler ab 16. Lebensjahr, Auszubildende, Rentner, |
|
| Studenten bis 26. Lebensjahr, Empfänger von Leistungen nach SGB II + XII, |
|
| Schwerbehinderte ab 50 % G.d.B. mit Nachweisen) | 24,00 EUR |
| Kinder und Jugendliche (4. - 15. Lebensjahr) | 16,00 EUR |
| Abendtarif (1 Stunde vor Schließung) | |
| Erwachsene | 2,00 EUR |
| Ermäßigte (Schüler ab 16. Lebensjahr, Auszubildende, Rentner |
|
| Studenten bis 26. Lebensjahr, Empfänger von Leistungen nach SGB II + XII, |
|
| Schwerbehinderte ab 50 % G.d.B. mit Nachweisen) | 1,50 EUR |
| Kinder und Jugendliche (4. - 15. Lebensjahr) | 1,00 EUR |
| Kinder unter 3 Jahren | kostenfrei |
Die Kameraden der aktiven Abteilung der Feuerwehren Großdeuben und Böhlen erhalten, im Rahmen des Dienstsportes, kostenfreien Eintritt (Nachweis erforderlich).