bereits mehrfach erreichten die Stadtverwaltung Böhlen Beschwerden, sowohl durch Bürger als auch den Stadtrat, in Bezug auf das Parkverhalten in der Martin-Luther-Straße im Stadtteil Großdeuben.
Auf Grund des beidseitigen Parkens der Fahrzeuge konnte in der Vergangenheit nicht immer die gesetzlich vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 3,05 m eingehalten werden.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und zur Sicherstellung der erforderlichen Rettungswege wurde mit Wirkung vom 06.05.2024 in der Martin-Luther-Straße von der Hauptstraße in Richtung der Schulstraße ein absolutes Halteverbot zu Erprobungszwecken angeordnet.
Die Erprobungsphase wird voraussichtlich bis Ende dieses Jahres andauern.