| Anzahl der Stimmberechtigten: | 19 |
| davon teilgenommen: | 15 |
Beschluss über die Mittelübertragung von 2024 nach 2025
Beschluss-Nr.: 12/54/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig in Vorbereitung der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2024 die Mitteübertragung von 2024 nach 2025 im
| - | Ergebnishaushalt Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von | 570.495,40 €, |
| - | Ergebnishaushalt Erträge und Einzahlungen in Höhe von | 179.984,00 €, |
| - | Finanzhaushalt Einzahlungen für Investitionen (einschließlich Quellkonten) in Höhe von | 1.305.150,00 €, |
| - | Finanzhaushalt Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 500.000,00 €, |
| - | Finanzhaushalt Auszahlungen für Investitionen (einschließlich Quellkonten) in Höhe von | 3.370.231,65 €. |
Beschluss über die Stundung einer Gewerbesteuerforderung
Beschluss-Nr.: 12/55/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig die Gewerbesteuerforderung in Höhe von 8.778,00 EUR bis zum 15.12.2025 zu stunden. Es handelt sich um die Gewerbesteuerfestsetzung für das Jahr 2021 sowie die entstandenen Nebenforderungen. Die Tilgung erfolgt seit 15.04.2025 in monatlichen Raten in Höhe von 1.000,00 EUR. Die letzte Rate zuzüglich Stundungszinsen wird zum 15.12.2025 fällig.
Beschluss zum Verkauf leer stehender Wohnungen aus dem Sondereigentum der Stadt Böhlen
Beschluss-Nr.: 12/56/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass die kommunalen Leerstandswohnungen aus dem Sondereigentum der Stadt Böhlen verkauft werden.
Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid - Bauvoranfrage zur Errichtung eines straßenseitigen, eingeschossigen, unterkellerten Anbaus an ein Einfamilien-Doppelhaus auf dem Flurstück 197/4 der Gemarkung Probstdeuben (Nr. 03/25)
Beschluss-Nr.: 12/57/2025
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid - Bauvoranfrage zur Errichtung eines straßenseitigen, eingeschossigen, unterkellerten Anbaus an ein Einfamilien-Doppelhaus auf dem Flurstück 197/4 der Gemarkung Probstdeuben erteilt wird.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates und die Beschlüsse können im Zimmer DG 2.08 des Rathauses eingesehen werden.