Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweiligen Fassung hat
der Stadtrat der Stadt Böhlen
in der Sitzung am 06.05.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Böhlen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem | ||
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 15.169.517 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 16.569.985 EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - | 1.400.468 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 350.625 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 118.320 EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 232.305 EUR |
| - | Gesamtergebnis auf | - 1.168.163 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 546.400 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0 EUR |
| - | veranschlagten Gesamtergebnis auf | - 621.763 EUR |
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| im Finanzhaushalt mit dem | ||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 13.845.327 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 14.190.055 EUR |
| - | Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 344.728 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 848.175 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 402.500 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 445.675 EUR |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss als Saldo aus dem Zahlungsmittelfehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 100.947 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 172.100 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | - 172.100 EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | - 71.153 EUR |
| festgesetzt. | ||
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf — 1.000.000 EUR
festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:
| - | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 370 v. H. |
| - | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 380 v. H. |
| - | Gewerbesteuer | 400 v. H. |
Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Stadtverwaltung Böhlen, den 10.06.2025
Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO wird der Haushaltsplan mit der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Böhlen für die Dauer von einer Woche zur kostenlosen Einsichtnahme durch Jedermann niedergelegt und elektronisch zur Verfügung gestellt.
| Auslegungsort: | Stadtverwaltung Böhlen |
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| Karl-Marx-Straße 5 |
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| 04564 Böhlen |
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| Finanzverwaltung – Zimmer OG 2.11 |
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| Homepage: www.stadt-boehlen.de |
| Tage zur Einsichtnahme: | 16. Juni 2025 bis 22. Juni 2025 |
Montag bis Freitag zu den Dienstzeiten,
Montag bis Sonntag elektronisch
| Dienstzeiten: | |
| Montag | 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.00 – 12.00 Uhr |