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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 6/2025
Stadt Böhlen
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung Stadtverwaltung Böhlen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweiligen Fassung hat

der Stadtrat der Stadt Böhlen

in der Sitzung am 06.05.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Böhlen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

-

Gesamtergebnis auf

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

-

veranschlagten Gesamtergebnis auf

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Finanzierungsmittelüberschuss als Saldo aus dem Zahlungsmittelfehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf  —  1.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:

-

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

-

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

-

Gewerbesteuer

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Stadtverwaltung Böhlen, den 10.06.2025

Dietmar Berndt
Bürgermeister

Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO wird der Haushaltsplan mit der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Böhlen für die Dauer von einer Woche zur kostenlosen Einsichtnahme durch Jedermann niedergelegt und elektronisch zur Verfügung gestellt.

Auslegungsort:

Stadtverwaltung Böhlen

Karl-Marx-Straße 5

04564 Böhlen

Finanzverwaltung – Zimmer OG 2.11

Homepage: www.stadt-boehlen.de

Tage zur Einsichtnahme:

16. Juni 2025 bis 22. Juni 2025

Montag bis Freitag zu den Dienstzeiten,

Montag bis Sonntag elektronisch

Dienstzeiten:

Montag

8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag

8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag

8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag

8.00 – 12.00 Uhr

Dietmar Berndt
Bürgermeister