Wer beim Spaziergang im Wald über umgestürzte Bäume stolpert, sollte wissen: diese gehören nicht automatisch demjenigen, der sie findet. Auch wenn sie umgefallen sind, sind die Bäume Eigentum des Waldbesitzers. Das bedeutet, dass sie weder gesammelt noch entnommen werden dürfen.
Wälder sind oft privat oder öffentlich im Besitz, und auch Totholz spielt eine wichtige ökologische Rolle. Es bietet Lebensraum für zahlreiche Tiere, trägt zur Bodenfruchtbarkeit bei und ist Teil des natürlichen Kreislaufs. Unerlaubtes Mitnehmen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wer Interesse an Brennholz hat, kann sich gern beim städtischen Bauhof melden (Tel.: 0172/ 793 70 49). Gelegentlich ist Holz vorrätig, nachdem ein Baum im Stadtgebiet umgestürzt ist oder gefällt werden musste.