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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 7/2023
Stadt Böhlen
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Bekanntmachung Übertragung polizeilicher Vollzugsaufgaben

Auf der Grundlage des § 1 der Gemeindlichen-Vollzugsbediensteten-Verordnung vom 26. April 2023 (SächsGVBl. S. 230) überträgt der Bürgermeister der Stadt Böhlen als Ortspolizeibehörde gemäß § 9 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358, 389), dem gemeindlichen Vollzugsbediensteten

Herrn Tommy Ziesler

folgende polizeiliche Vollzugsaufgaben in der Stadt Böhlen: den Vollzug

1.

von Satzungen und Polizeiverordnungen der Ortspolizeibehörden,

2.

der Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen sowie anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung,

3.

der Vorschriften über den ruhenden Verkehr,

4.

der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen,

5.

der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns, und Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen,

6.

der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,

7.

der §§ 3 bis 9 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589) geändert worden ist,

8.

des Sächsischen Gaststättengesetzes vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist, und

9.

der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Die Bekanntmachung tritt am 17.07.2023 in Kraft.

Böhlen, den 23.06.2023

Dietmar Berndt
Bürgermeister