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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 7/2023
Stadt Böhlen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Böhlen für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Borna und den Strafkammern des Landgerichts Leipzig

1.

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 25.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Leipzig und das Amtsgericht Borna gefasst.

2.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

24.07.2023 bis 28.07.2023

zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:

Rathaus Stadt Böhlen, Zimmer DG 2.09

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich [Stadtverwaltung Böhlen, Haupt- und Ordnungsamt] oder zu Protokoll [Stadtverwaltung Böhlen| Ordnungsamt Zimmer DG 2.09] zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses, Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Dietmar Berndt

Bürgermeister