| 1. | Der Stadtrat hat in der Sitzung am 25.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Leipzig und das Amtsgericht Borna gefasst. |
| 2. | Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom |
| 24.07.2023 bis 28.07.2023 | |
| zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus: |
| Rathaus Stadt Böhlen, Zimmer DG 2.09 | |
| Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich [Stadtverwaltung Böhlen, Haupt- und Ordnungsamt] oder zu Protokoll [Stadtverwaltung Böhlen| Ordnungsamt Zimmer DG 2.09] zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses, Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. |
Dietmar Berndt
Bürgermeister