Beschluss über die Stundung einer Gewerbesteuerforderung
| Beschluss-Nr.: | VA23/09/2023 |
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Böhlen beschloss mit 8 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme die Gewerbesteuerforderung der Firma *Datenschutz* in Höhe von *Datenschutz* bis zum 10.06.2024 zu stunden. Es handelt sich um die Gewerbesteuerfestsetzung für die Jahre 2019 und 2020, die Vorauszahlungen für das Jahr 2022 sowie die entstandenen Nebenforderungen. Die Tilgung erfolgt ab 10.06.2023 in monatlichen Raten in Höhe von *Datenschutz*. Die letzte Rate zuzüglich Stundungszinsen wird zum 10.06.2024 fällig.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung kann im Zimmer DG 2.08 des Rathauses eingesehen werden.