Gemäß Gebührensatzung für die Benutzung des von der Stadt Böhlen verwalteten Friedhofs im Stadtteil Großdeuben, Beschluss Nr. 31/293/2021 vom 16.12.2021, ist eine Friedhofsunterhaltungsgebühr für jeden Nutzungsberechtigten festgesetzt worden.
Diese Gebühr ist jeweils am 31.07. eines jeden Kalenderjahres fällig.
Die Stadtverwaltung Böhlen möchte jeden, der zur Zahlung dieser jährlichen Nutzungsgebühr verpflichtet ist, an die Fälligkeit am 31.07.2025 erinnern.
Um eine Falschbuchung zu vermeiden, geben Sie bitte bei der Einzahlung das Buchungszeichen an, das auf dem gültigen Bescheid zu ersehen ist.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung fallen Mahngebühren an.