| Mo.: 08.09.2025 | 9°° - 11°° und 15°° - 17°° Uhr |
| Die.: 09.09.2025 | 9°° - 11°° und 15°° - 17°° Uhr |
| Mi.: 10.09.2025 | 9°° - 11°° |
Es müssen alle Kinder angemeldet werden, die bis zum 30. Juni 2026 das 6. Lebensjahr vollenden. Kinder, die bis zum 30. September 2026 das 6. Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden.
Die Anmeldung ist von beiden Sorgeberechtigten oder mit einer Vollmacht vorzunehmen. Vorgelegt werden müssen die Geburtsurkunde, die Erklärung zum Sorgerecht und der Nachweis zum Masernschutz (Impfausweis).
Die Kinder brauchen zur Anmeldung nicht mit zu erscheinen.