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Amtsblatt der Städte Böhlen und Rötha
Ausgabe 7/2026
Stadt Böhlen
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Beschlüsse der 14. Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Böhlen vom 17.02.2026

Anzahl der Stimmberechtigten:  — 11

davon anwesend:  — 10

Beschluss zur Vergabe der Maßnahme "Einbringen von Leerrohren in der verlängerten Waldstraße“

Beschluss-Nr.: TA 14/14/2026

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss mit sieben Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen, die Maßnahme "Einbringen von Leerrohren in der verlängerten Waldstraße“ an die Firma TiWaS Bau GmbH aus Hartmannsdorf in Höhe von 32.524,49 Euro/ Brutto zu vergeben.

 

Beschluss zur Beauftragung der Maßnahme "Instandsetzung der Chlordosieranlage im Freibad Böhlen".

Beschluss-Nr.: TA 14/15/2026

Der technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass zur Durchführung der Maßnahme „Instandsetzung der Chlordosieranlage im Freibad Böhlen nach Diebstahl" die Firma Peter Nitzschke Service- und Dosieranlagentechnik GmbH aus Markranstädt in Höhe von 35.655,70 EUR/brutto beauftragt wird.

 

Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Wohnungen für Senioren auf dem Flurstück 433/5 der Gemarkung Probstdeuben (Nr. 01/26) sowie Zuteilung einer Hausnummer

Beschluss-Nr.: TA 14/16/2026

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen mit neun Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme, dass das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Wohnungen für Senioren auf dem Flurstück 433/5 der Gemarkung Probstdeuben erteilt wird. Dem Flurstück 433/5 der Gemarkung Probstdeuben wird gemäß Anlage 4 die Hausnummer 5a in der Stöhnaer Straße zugeteilt.

 

Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag für den Neubau eines Nahversorgungszentrums "Röthaer Straße 51" auf den Flurstücken 125/7, 125/8, 125/9, 125/10, 125/11, 130/8 und 130/9 der Gemarkung Böhlen (Nr. 03/26)

Beschluss-Nr.: TA 14/17/2026

Der Technische Ausschuss der Stadt Böhlen beschloss mit neun Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme, dass zum Bauantrag für den Neubau eines Nahversorgungszentrums "Röthaer Straße 51" auf dem Flurstücken 125/7, 125/8, 125/9, 125/10, 125/11, 130/8 und 130/9 der Gemarkung Böhlen das Einvernehmen nach § 36 BauGB (bauaufsichtliches Verfahren) erteilt werden kann.

 

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 17.02.2026 kann im Zimmer EG 1.09 des Rathauses eingesehen werden.

 

Dietmar Berndt 
Bürgermeister