| Anzahl der Stimmberechtigten: | 11 |
| davon anwesend: | 9 |
Beschluss über die Ratenzahlung einer Gewerbesteuerforderung
Beschluss-Nr.: VA12/04/2026
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Böhlen beschloss mit sieben Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen die Gewerbesteuerforderung des *Aus Datenschutzgründen entfernt* in Höhe von 35.177,98 EUR bis zum 05.12.2026 als Ratenzahlungsvereinbarung zu tilgen. Es handelt sich um die Gewerbesteuerfestsetzung für die Jahre 2022, 2024 und 2025 sowie die entstandenen Nebenforderungen. Die Tilgung erfolgt ab 05.03.2025 in monatlichen Raten in Höhe von 500,00 EUR. Die letzte Rate zuzüglich Säumniszuschlägen wird zum 05.12.2026 fällig. Danach soll bei regelmäßiger Tilgung über eine weiterführende Ratenzahlungsvereinbarung entschieden werden.
Beschluss zum Verkauf des unbebauten kommunalen Flurstücks 179/52 der Gemarkung Böhlen, gelegen an der Werkstraße in 04564 Böhlen
Beschluss-Nr.: VA12/05/2026
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Böhlen beschloss mit fünf Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen zum Zwecke der Errichtung einer Energieerzeugungsanlage für die Fernwärmeversorgung durch die GETEC Wärme & Effizienz GmbH Nord den Verkauf des unbebauten kommunalen Flurstücks 179/52 der Gemarkung Böhlen, gelegen an der Werkstraße in 04564 Böhlen, mit einer Größe von 476 m² an die GETEC Wärme & Effizienz GmbH Nord mit Sitz in Hamburg. Der Kaufpreis beträgt 9.520,00 € entsprechend dem aktuell gültigen Bodenrichtwert
(20,00 €/m²) zuzüglich aller anfallenden Nebenkosten (Notarkosten, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer usw.).
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung und die Beschlüsse können im Zimmer DG 1.07 des Rathauses eingesehen werden.