| Anzahl der Stimmberechtigten: | 19 |
| davon anwesend: | 15 |
Beschluss über den Antrag der AfD-Fraktion finanzielle Mittel zur Zuwendung fürNeugeborene in den Haushaltplan 2026 sowie Folgejahre aufzunehmen
Beschluss-Nr.: 29/131/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen stimmte mit vier Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und vier Enthaltungen gegen den Beschluss, dass der Bürgermeister und die Verwaltung für den Haushaltsplan 2026 nach finanziellen Möglichkeiten zur Einstellung von 250,00 Euro für jedes Neugeborene der Stadt Böhlen und deren Ortsteile Gaulis und Großdeuben suchen, eine Bedarfsplanung für den Haushaltsplan 2026 anhand der Geburtenstatistik erstellen und diese in den Haushaltsplan 2026 aufnimmt. Weiterhin sollen der Bürgermeister und seine Verwaltung nach anderen Möglichkeiten der
Förderung junger Familien mit Neugeborenen suchen und diese dem Stadtrat vorstellen.
Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 der Stadt Böhlen
Beschluss-Nr.: 29/132/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit neun Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Böhlen für das Haushaltsjahr 2026. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und in diesem Amtsblatt veröffentlicht.
Beschluss zum Verzicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Jahresabschluss 2026
Beschluss-Nr.: 29/133/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 13 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Jahresabschluss 2026 zu verzichten.
Beschluss über den Antrag der AfD-Fraktion zum freiwilligen Erlass einer Transparenzsatzung
Beschluss-Nr.: 29/134/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen lehnte mit zwei Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen den Beschluss ab, dass die Stadt Böhlen freiwillig eine Transparenzsatzung erlässt.
Beschluss zur Entscheidung über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ff. BauGB sowie nach § 3 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG an dem Flurstück 6/2 der Gemarkung Gaulis sowie an dem jeweiligen 1/6 Miteigentumsanteil der Flurstücke 6/4, 7/4 und 7/7 der Gemarkung Gaulis im Bereich des Flächennutzungsplans der Stadt Böhlen
Beschluss-Nr.: 29/135/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen erklärte einstimmig zum Kaufvertrag über ein Baugrundstück mit Miteigentumsanteil an einer Anliegerstraße (Baugebiet Trachenauer Straße) des Notars Gunter A. Schenckel vom 08.04.2026, UVZ-Nr. S 393/2026, dass das für die Stadt Böhlen bestehende Vorkaufsrecht nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ff. BauGB sowie nach § 3 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG an dem Flurstück 6/2 der Gemarkung Gaulis sowie an dem jeweiligen 1/6 Miteigentumsanteil der Flurstücke 6/4, 7/4 und 7/7 der Gemarkung Gaulis nicht ausgeübt wird.
Beschluss zum Vorgriff auf die Haushaltsjahre 2027 und 2028 zur Beauftragung der Entwicklungspflege und der Leistungsphase 9 zur Maßnahme der Erneuerung der Außenanlage des Kulturhausparks Böhlen.
Beschluss-Nr.: 29/136/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Vorgriff auf den Haushalt in den Jahren „2027 und 2028“ zur Ausführung der Entwicklungspflege (20.433,94 EUR/brutto) und der Leistungsphase 9 (7.932,33 EUR/brutto) für die im Jahr 2025 im Kulturhauspark Böhlen angepflanzte Bäume und Sträucher.
Zustimmung zur Stellungnahme zum 2. Entwurf der "Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen (Stand: 05.03.2026)
Beschluss-Nr.: 29/137/2026
Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit acht Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen, die Zustimmung zur Stellungnahme zum 2. Entwurf der "Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen (Stand: 05.03.2026). Der Bürgermeister wird ermächtigt die Stellungnahme zu unterzeichnen.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates und die Beschlüsse können im Zimmer DG 1.07 des Rathauses eingesehen werden.