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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 8/2023
Stadt Böhlen
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Beschlüsse

Anzahl der Stimmberechtigten:  — 16

davon anwesend:  — 11

Beschluss über die Zustimmung der Vorschlagsliste der Stadt Böhlen für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Beschluss-Nr.: 51/458/2023

Der Stadtrat der Stadt Böhlen stimmt einstimmig der als Anlage beigefügten Vorschlagsliste der Stadt Böhlen für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2024 bis 2028 zu.

Beschluss über die Entscheidung über Ausübung des gemeindlichen Vorverkaufsrechts nach § 3 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG für das Flurstück 268 der Gemarkung Probstdeuben

Beschluss-Nr.: 51/459/2023

Der Stadtrat der Stadt Böhlen erklärte einstimmig zum Kaufvertrag des Notars Torsten A. Heybey vom 28.03.2023, UVZ-Nr. 736/2023, dass das für die Stadt Böhlen bestehende Vorverkaufsrecht nach § 3 BauGB-MaßnahmenG an dem Flurstück 268 der Gemarkung Probstdeuben nicht ausgeübt wird.

Beschluss zur Beauftragung des Nachtrages 3 für die Baumaßnahme „Neubau Parkplatz Pestalozziplatz“

Beschluss-Nr.: 51/460/2023

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, den Nachtrag 3 (Erneuerung des befahrbaren Weges) für die Baumaßnahme „Neubau Parkplatz Pestalozziplatz“ in Höhe von 55.514,23 Euro brutto zu erteilen.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates kann im Zimmer DG 2.08 des Rathauses eingesehen werden.

Dietmar Berndt
Bürgermeister