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Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 8/2024
Stadt Böhlen
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Beschlüsse der 63. Sitzung des Stadtrates der Stadt Böhlen vom 25.04.2024

Anzahl der Stimmberechtigten:

16

Davon teilgenommen:

13

Beschluss über die 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Sportstätten der Stadt Böhlen

Beschluss-Nr.: 63/518/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit zehn Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung die 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung der Sportstätten der Stadt Böhlen. Ein Mitglied des Stadtrates hat aufgrund von Befangenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen.

Beschluss über die Neufassung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe zur Durchführung der Brandverhütungsschauen zwischen den Städten und Gemeinden Groitzsch, Böhlen, Elstertrebnitz, Neukieritzsch, Pegau und Zwenkau

Beschluss-Nr.: 63/519/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig die Neufassung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe zur Durchführung der Brandverhütungsschauen zwischen den Städten und Gemeinden Groitzsch, Böhlen, Elstertrebnitz, Neukieritzsch, Pegau und Zwenkau.

Beschluss über die Mittelübertragung von 2023 nach 2024

Beschluss-Nr.: 63/520/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig in Vorbereitung der Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2023 die Mitteübertragung von 2023 nach 2024 im

-

Ergebnishaushalt Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von

-

Ergebnishaushalt Erträge und Einzahlungen in Höhe von

-

Finanzhaushalt Einzahlungen für Investitionen (einschließlich Quellkonten) in Höhe von

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Finanzhaushalt Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten

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Finanzhaushalt Auszahlungen für Investitionen (einschließlich Quellkonten) in Höhe von

Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses Nr.: 45/406/2022 über die Zwangsversteigerung eines Grundstückes in Böhlen, Stadtteil Großdeuben vom 24.11.2022

Beschluss-Nr.: 63/521/2024

Zur Wahrung des Datenschutzes und den schutzberechtigten Interessen Einzelner bzw. von Betriebsgeheimnissen wird von einer Veröffentlichung abgesehen.

Beschluss über die Zwangsversteigerung eines Grundstückes in Böhlen, Stadtteil Großdeuben

Beschluss-Nr.: 63/523/2024

Zur Wahrung des Datenschutzes und den schutzberechtigten Interessen Einzelner bzw. von Betriebsgeheimnissen wird von einer Veröffentlichung abgesehen.

Beschluss über die Zwangsversteigerung eines Grundstückes in Böhlen

Beschluss-Nr.: 63/523/2024

Zur Wahrung des Datenschutzes und den schutzberechtigten Interessen Einzelner bzw. von Betriebsgeheimnissen wird von einer Veröffentlichung abgesehen.

Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Böhlen vom 30.11.2023 "Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 53 in 04564 Böhlen, Am Ring 28 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, sowie der kommunalen Wohnung Nr. 69 in 04564 Böhlen, Am Ring 28 (4. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen", Beschluss-Nr. 57/489/2023

Beschluss-Nr.: 63/524/2024

Zur Wahrung des Datenschutzes und den schutzberechtigten Interessen Einzelner bzw. von Betriebsgeheimnissen wird von einer Veröffentlichung abgesehen.

Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Böhlen vom 30.11.2023 "Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 57 in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, sowie der kommunalen Wohnung Nr. 58 in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (3. OG rechts), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen", Beschluss-Nr. 57/488/2023

Beschluss-Nr.: 63/525/2024

Zur Wahrung des Datenschutzes und den schutzberechtigten Interessen Einzelner bzw. von Betriebsgeheimnissen wird von einer Veröffentlichung abgesehen.

Erneuter Beschluss zum Verkauf der kommunalen Wohnung Nr. 53 in 04564 Böhlen, Am Ring 28 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, sowie der kommunalen Wohnung Nr. 69 in 04564 Böhlen, Am Ring 28 (4. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, sowie der kommunalen Wohnung Nr. 57 in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, sowie der kommunalen Wohnung Nr. 58 in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (3. OG rechts), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen (Änderung Erwerber)

Beschluss-Nr.: 63/526/2024

Zur Wahrung des Datenschutzes und den schutzberechtigten Interessen Einzelner bzw. von Betriebsgeheimnissen wird von einer Veröffentlichung abgesehen.

Beschluss zur Grundschuldbestellung für den Erwerb der kommunalen Wohnung Nr. 53 in 04564 Böhlen, Am Ring 28 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, sowie der kommunalen Wohnung Nr. 69 in 04564 Böhlen, Am Ring 28 (4. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, sowie der kommunalen Wohnung Nr. 57 in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (3. OG links), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen, sowie der kommunalen Wohnung Nr. 58 in 04564 Böhlen, Am Ring 24 (3. OG rechts), Flurstück 78/9 der Gemarkung Böhlen

Beschluss-Nr.: 63/527/2024

Zur Wahrung des Datenschutzes und den schutzberechtigten Interessen Einzelner bzw. von Betriebsgeheimnissen wird von einer Veröffentlichung abgesehen.

Beschluss zur Entscheidung über Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 5 ff. BauGB für die Flurstücke 152/6 und 64/53 der Gemarkung Probstdeuben im Bereich des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Böhlen

Beschluss-Nr.: 63/528/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen erklärte einstimmig zum Kaufvertrag der Notare Zapf & Flache vom 08.03.2024, UVZ-Nr. 519/2024 - F, dass das für die Stadt Böhlen bestehende Vorkaufsrecht nach §§ 24 Abs. 1 Nr. 5 ff. BauGB an den Flurstücken 152/6 und 64/53 der Gemarkung Probstdeuben nicht ausgeübt wird.

Beschluss zur Zustimmung sowie Ermächtigung des Bürgermeisters zum Erwerb der Flurstücke 78/5, 78/6 und 78/22 der Gemarkung Böhlen sowie der Flurstücke 118/5 und 118/6 der Gemarkung Stöhna (ehemaliges "Aparthotel"), gelegen Am Ring 3 in 04564 Böhlen

Beschluss-Nr.: 63/529/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen stimmte mit acht Nein-Stimmen und fünf Ja-Stimmen dagegen, dass der Bürgermeister zum Erwerb der Flurstücke 78/5, 78/6 und 78/22 der Gemarkung Böhlen sowie der Flurstücke 118/5 und 118/6 der Gemarkung Stöhna (ehemaliges "Aparthotel"), gelegen Am Ring 3 in 04564 Böhlen, im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens ermächtigt wird und ein Gebot in Höhe von höchstens dem Betrag, auf den sich im nichtöffentlichen Teil der 59. Sitzung des Stadtrates (Sondersitzung) vom 09.01.2024 unter TOP 9 „Vorberatung zur Zwangsversteigerung Am Ring 3 (Apart-Hotel)“ geeinigt wurde, zuzüglich Nebenkosten abgeben kann.

Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses Nr. 45/405/2022 Zwangsversteigerung des Grundstücks Am Ring 3 in Böhlen vom 24.11.2022

Beschluss-Nr.: 63/530/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit neun Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung, die Aufhebung des Beschlusses Nr. 45/405/2022 über die Zwangsversteigerung des Grundstücks, Grundbuch von Böhlen, Blatt 888, Gemarkung Böhlen, Flur-Stück 78/5 – 2.009 m²; Flur-Stück 78/6 – 2.355 m²; Flur-Stück 78/22 – 784 m²; (Böhlen, Am Ring 3).

Beschluss zur Beauftragung einer Planungsleistung für die Maßnahme“ "Interkommunaler Radweg Böhlen - Zwenkau" gemäß §39 HOAI, LPH 3 – 9

Beschluss-Nr.: 63/531/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, die Planungsleistungen für den "Interkommunalen Radweg zwischen Böhlen und Zwenkau“; Referenznummer 01/2024, an den Bieter Planungsbüro Schumacher GmbH aus Arnstadt gemäß §39 HOAI für die Leistungsphase 3, sowie die besonderen Leistungen zu vergeben.

Beschluss zur Zuschlagserteilung für die Maßnahme: "LOS 1 - Grasmahd entlang der Radwege der Stadt Böhlen, sowie der Werkstraße, Industriegebiet und Nordostanbindung" für die Jahre 2024 bis 2027

Beschluss-Nr.: 63/532/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass der Zuschlag für die Maßnahme: „LOS 1 - Grasmahd entlang der Radwege der Stadt Böhlen, sowie der Werkstraße, Industriegebiet und Nordostanbindung" für die Jahre 2024 bis 2027 an die Firma RECULTA Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Zwenkau erteilt wird.

Beschluss zur Zuschlagserteilung für die Maßnahme: "LOS 2 - Grasmahd entlang der Straße 'Am Westufer' " für die Jahre 2024 bis 2027.

Beschluss-Nr.: 63/533/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss mit elf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, dass der Zuschlag für die Maßnahme: "LOS 2 - Grasmahd entlang der Straße 'Am Westufer' " für die Jahre 2024 bis 2027 an die Firma MFV Mobile Friedhofsverwaltung Wolfgang Kramer aus Böhlen erteilt wird.

Beschluss Billigung des Planentwurfes und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans "Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51"Bebauungsplans "Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51"

Beschluss-Nr.: 63/534/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen billigte mit zwölf Ja-Stimmen und einer Enthaltung den Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Nahversorgungszentrum Röthaer Straße 51“ mit dazugehöriger Begründung mit Umweltbericht (alle Unterlagen Stand 02/2024) und beschließt, die vollständigen Planunterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 20.05.2024 bis 21.06.2024 öffentlich auszulegen und parallel die förmliche Beteiligung der benachbarten Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss des Stadtrates wird ortsüblich bekannt gemacht.

Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Aufstockung 1. und 2. OG und Dachgeschoss - Anbau Mehrfamilienhaus zum Wohn- und Geschäftshaus, Nutzungsänderung Erdgeschoss von Ladengeschäft zum Pizza-Service in der Kirchgasse 2 auf dem Flurstücken 10/1 und 11/7 der Gemarkung Böhlen

Beschluss-Nr.: 63/535/2024

Der Stadtrat der Stadt Böhlen beschloss einstimmig, dass für die Aufstockung 1. und 2. OG und Dachgeschoss - Anbau Mehrfamilienhaus zum Wohn- und Geschäftshaus, Nutzungsänderung Erdgeschoss von Ladengeschäft zum Pizza-Service in der Kirchgasse 2 auf dem Flurstücken 10/1 und 11/7 der Gemarkung Böhlen das Einvernehmen nach § 36 BauGB (bauaufsichtliches Verfahren) erteilt werden kann.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2024 und die Beschlüsse können im Zimmer DG 2.08 des Rathauses eingesehen werden.

Dietmar Berndt
Bürgermeister