Der Stadtrat der Stadt Böhlen hat am 25.06.2026 mit der Beschluss-Nr.: 30/141/2026 in öffentlicher Sitzung die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet westlich der Werkstraße“ beschlossen und ihn zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Dazu wird eine Fläche von ca. 2,72 Hektar überplant.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Flurstücke 189/2, 189/4, 189/19, 189/21 und 189/22 der Gemarkung Gaulis und ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Gewerbeansiedlung geschaffen werden und die zulässigen Nutzungen festgesetzt werden.
Zum Ausgleich der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in die Schutzgüter des Naturhaushalts sind auch Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs geplant. Diese betreffen die Flurstücke 97/16, 108/29 und 108/31 in der der Gemarkung Lippendorf für die Neuanlage eines Traubeneichen-Hainbuchenwaldes (A2) sowie 96/3 und 108/41 in der Gemarkung Lippendorf, 189/17 in der Gemarkung Gaulis (A3) und 179/30 in der Gemarkung Böhlen (A4) für die Pflanzung von Baum-/Strauchhecken. Die Lage der Maßnahmen ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet westlich der Werkstraße“ in der Fassung von April 2026 mit:
| - | Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen |
| - | Begründung einschließlich Anlagen |
| - | Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag einschließlich Anlagen |
sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom
17.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026
Im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
www.stadt-boehlen.de
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
Zentrales Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich werden die Unterlagen während der Beteiligungsfrist im Rathaus der Stadt Böhlen, Karl-Marx-Straße 5, im Sachgebiet Bauwesen, EG-Zimmer 1.06, in 04564 Böhlen während der Dienststunden:
| Montag | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 Uhr – 12 00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in den veröffentlichten Planunterlagen und den umweltbezogenen Stellungnahmen verfügbar:
| Fläche | |
| - | derzeitige Flächennutzung im Plangebiet |
| - | Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung |
| Boden | |
| - | Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet, z.B. durch Altbergbau, vorhandene Hohlräume und Altlasten |
| - | Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung |
| - | Baugrundgutachten und Aussagen zur möglichen Versickerung |
| - | Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen und der festgesetzten Anlage von Extensivgrünland, Feldhecken und eine Erstaufforstung als bodenverbessernde Maßnahmen |
| Wasser | |
| - | Zustand des Grundwassers |
| - | Informationen zur bergbaulichen Grundwasserbeeinflussung und zum nachbergbaulichen Grundwasserwiederanstieg |
| - | Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss |
| - | Hinweise und Konzept zur Niederschlagswasserbewirtschaftung |
| Klima/Luft | |
| - | Klimatische Bedingungen im Plangebiet |
| - | Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung |
| Biotope und Flora | |
| - | Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen |
| - | Unterlagen zur nachbergbaulichen Planung für das Gebiet (landschaftspflegerische Begleitpläne zur Abschlussbetriebsplanung) |
| - | Auswirkungen während der Bauzeit und während des Betriebs |
| - | Beschreibung der festgesetzten Begrünungsmaßnahmen zur Anlage von Extensivgrünland, von Feldhecken und einer Erstaufforstung und des dazugehörigen Pflegekonzepts |
| Fauna und biologische Vielfalt | |
| - | Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum potentiell vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage von Artabfragen und Potenzialabschätzungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffene, gesetzlich geschützten Artgruppe Reptilien (Zauneidechse) |
| - | Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung vorkommender Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung |
| - | Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote (Artenschutzkontrolle vor Baubeginn) |
| Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild | |
| - | Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbilds und der Vorbelastung durch anthropogene Nutzungen sowie verschiedener Wirkzonen |
| - | Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Überbauung und visuelle Wahrnehmung |
| - | Beschreibung von Sichtbeziehungen und der festgesetzten Maßnahmen zur Gestaltung des Landschaftsbilds (Heckenpflanzungen) |
| - | Hinweise zum Immissionsschutz und Schallimmissionsprognose mit Beschreibung der zu erwartenden Emissionen und der planerischen Maßnahmen (Geräuschkontingentierung) |
| - | Aussagen zu Störfallbetrieben in der Umgebung und zu einer möglichen Ansiedlung im Plangebiet |
| Kultur- und Sachgüter | |
| - | Keine Betroffenheit von Kulturdenkmalen |
| Schutzgebiete nach Naturschutzrecht | |
| - | Schutzgebiete angrenzend und im erweiterten Untersuchungsraum |
| - | Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schützgütern |
| Sonstige Angaben | |
| - | Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke |
| - | Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen |
| - | Bestands- und Konfliktplan sowie Maßnahmenplan zur Grünordnung |
| - | Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung |
| - | Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen |
| - | Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen |
Aus den auszulegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung ergeben sich zudem Informationen zu bestehenden und erforderlichen Aufforstungsmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang, zum Umgang mit regionalplanerisch ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten Arten- und Biotopschutz und Waldmehrung und zur natürlichen Radioaktivität.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Böhlen auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Telefon 03362 883610, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Veröffentlichungsfrist benachrichtigt und mit einem eigenen Schreiben direkt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.