Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Einwohnermeldeamt der Stadt Böhlen möchte Sie auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen Datenübermittlungen (Übermittlungssperren) nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) hinweisen:
| - | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
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| Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz widersprechen. |
| - | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen. |
| - | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen. |
| - | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG widersprechen. |
| - | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen. |
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Böhlen können im Einwohnermeldeamt der Stadt Böhlen den Widerspruch persönlich einlegen oder Sie nutzen das Formular auf unserer Homepage www.stadt-boehlen.de unter der Rubrik „Formulare“ im oberen blauen Feld auf der Startseite.