Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Böhlen
Ausgabe 9/2025
Stadt Böhlen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Böhlen

(2. Kita-Elternbeitragsänderungssatzung)

Auf der Grundlage des § 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der §§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) hat der Stadtrat der Stadt Böhlen am 28.08.2025 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Satzungsänderung

1. Die Anlagen zu § 4 (Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte) werden durch die als Anlage dieser Satzung beigefügten Anlagen ersetzt.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die 2. Kita-Elternbeitragsänderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Kita-Elternbeitragsänderungssatzung vom 28.09.2023 außer Kraft.

Böhlen, den 28.08.2025

Dietmar Berndt
Bürgermeister