Auf der Grundlage des § 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der §§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) hat der Stadtrat der Stadt Böhlen am 28.08.2025 die folgende Satzung beschlossen:
1. Die Anlagen zu § 4 (Höhe der Elternbeiträge und weiteren Entgelte) werden durch die als Anlage dieser Satzung beigefügten Anlagen ersetzt.
Die 2. Kita-Elternbeitragsänderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Kita-Elternbeitragsänderungssatzung vom 28.09.2023 außer Kraft.
Böhlen, den 28.08.2025