Am Samstag, den 09.08.2025, fand in Böhlen und den Ortsteilen die Einschulung der Erstklässler statt. Viele Familien feierten diesen besonderen Tag. Leider wurden an diesem Abend mehrere Feuerwerke abgebrannt, die nicht genehmigt waren. Lediglich eine Veranstaltung verfügte über eine offizielle Genehmigung der Stadtverwaltung.
Feuerwerke der Kategorie F2 und höher dürfen außerhalb des Jahreswechsels nur mit einer gültigen Genehmigung der zuständigen Behörde abgebrannt werden. Diese Regelung dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Feuerwerke können erhebliche Brand- und Unfallgefahren mit sich bringen, außerdem belasten sie durch den Lärm besonders Kinder, ältere Menschen und Tiere. Auch der Umweltschutz spielt eine wichtige Rolle, da durch Feuerwerke Feinstaub entsteht und Müll anfällt.
Das Abbrennen von Feuerwerken ohne erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 8 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) in Verbindung mit § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) können Verstöße mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Stadt Böhlen bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Vorschriften zu beachten, um Sicherheit, Rücksichtnahme und ein geordnetes Miteinander zu gewährleisten.