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Monatliches Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Info Feuerwerk

Privates Feuerwerk zu besonderen Anlässen

Grundsätzlich ist es auch in der Gemeinde Boxberg/O.L. verboten, in der Zeit vom 02.01. bis 30.12. eines jeden Jahres Feuerwerke abzubrennen.

Da ein Feuerwerk auch immer mit einer Belästigung und Störung von unbeteiligten Menschen und Tieren verbunden ist, können Ausnahmeanträge auf Abbrennen von Feuerwerken gemäß der Festlegungen des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Boxberg/O.L. vom September 2019 nach Prüfung nur noch und ausnahmslos zu Hochzeitsfeiern genehmigt werden. Diese Anträge müssen rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. gestellt werden.

Sollte Ihnen bekannt werden, dass ein Feuerwerk ohne Genehmigung oder zu anderen privaten Anlässen als Hochzeitsfeiern abgebrannt wurde, bitten wir Sie um eine Information an uns. Wir prüfen dann den Fall und werden entsprechende Maßnahmen gegen den Veranstalter erlassen.

Hauptamt/Ordnungswesen