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Monatliches Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des ZweckverbandesLausitzer Seenland Sachsen

vom 13.01.2023 über die Auslegung der Entwürfe von Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen für das Wirtschaftsjahr 2023

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Entwurf von Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen für das Wirtschaftsjahr 2023 ab dem 27.02.2023 für sieben Arbeitstage im

Landratsamt Bautzen, Bürgeramt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Landratsamt Bautzen, Standort Kamenz, Bürgeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz

Landratsamt Bautzen, Standort Hoyerswerda, Bürgeramt, Schlossplatz 2, 02977 Hoyerswerda

Gemeinde Boxberg/O.L., Südstraße 4, 02943 Boxberg/O.L.

zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt ist. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Sprechzeiten möglich:

Bürgerämter Bautzen, Kamenz, Hoyerswerda

Montag

08:30 Uhr - 13:00 Uhr

Dienstag

08:30 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

08:30 Uhr - 13:00 Uhr

Donnerstag

08:30 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr - 13:00 Uhr

Gemeinde Boxberg/O.L.

Montag, Freitag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Einwendungen gegen die Entwürfe können durch Einwohner und Abgabepflichtige des Landkreises Bautzen und der Gemeinde Boxberg/O.L. bis zum Ablauf von 14 Arbeitstagen schriftlich beim Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen, Friedrichsstraße 12, 02977 Hoyerswerda eingereicht werden. Diese Frist beginnt gem. § 76 Abs. 1 Satz 4 der SächsGemO mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt.

Bautzen, den 13.01.2023

Udo Witschas
Vorsitzender des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Sachsen