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Monatliches Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Die 42. Beratung des Gemeinderates wurde am Montag, dem 09. Januar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung, Südstraße 4, einberufen.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.

Aktuelle Situation

2.

Beschlussvorlage zur Durchführung der Maßnahme für die „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED“ in den Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Klitten und Beschaffung der dafür notwendigen Umrüstsätze (GR 276/42/23)

3.

Beschlussvorlage zur Annahme von Zuwendungen (GR 277/42/23)

4.

Beschlussvorlage zur Mitgliedschaft der Gemeinde Boxberg/O.L. in der Energiegenossenschaft Perspektive Boxberg/O.L. e.G. (GR 278/42/23)

5.

Sachstand zum Strukturwandelprozess

6.

Sonstiges

Nichtöffentlicher Teil:

7.

Beschlussvorlage zur einer Personalstelle (GR 279/42/23)

8.

Sonstiges

TOP 1 - Aktuelle Situation

Aktuelle Situation Bauhof

Noch in der 50. KW konnten die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung für die Saison 2022 abgeschlossen werden. Dies ist umso positiver zu bewerten, da die Arbeiten mehrmals wegen durchzuführendem Winterdienst unterbrochen werden mussten. An dieser Stelle bedankt sich der Bauhofleiter für die konstruktive Zusammenarbeit und Unterstützung bei den ortsansässigen Agrargenossenschaften sowie beim Biosphärenreservat. Weiterhin wurden umfangreiche Gehölzpflegemaßnahmen, unter anderem am sogenannten Schlammstapelbecken, zur Offenhaltung der Flächen in Boxberg/O.L. durchgeführt. Eine Information: Es kann mitgeteilt werden, dass der mit Hilfe des Gemeinderates angeschaffte Radlader ab sofort im Bereich Uhyst für alle anstehenden Arbeiten eingesetzt werden kann.

Hauptamt

Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanager

Zum Jahresende 2022 wurde beim Bund der Antrag auf Förderung eines Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Boxberg/O.L. eingereicht. Im Rahmen der Förderung mit einem Fördersatz von 100 Prozent soll ab 01.06.2023 für 2 Jahre ein ebenfalls geförderter Klimaschutzmanager das entsprechende Konzept unter Einbeziehung auch der Bürger der Gemeinde erstellen und erste festgelegte Maßnahmen beginnen und umsetzen. Ziel ist es dabei, sich den neuen Anforderungen an Klimaschutz, Treibhausgas- und Energieeinsparung auch im öffentlichen Bereich zu stellen.

Neuer Busfahrtaktplan mit Startschwierigkeiten

Der zum 01.01.2023 neu eingeführte Busfahrtaktplan birgt aktuell noch einige Probleme. Die Schulbusse haben früh bei der Fahrt zur Schule noch mit Verspätungen zu kämpfen. Wir hoffen, dass diese Startschwierigkeiten in den nächsten Tagen gelöst werden und die Kinder pünktlich zur Schule gelangen werden. Der Landkreis Görlitz ist entsprechend informiert.

Aktuelle Situation Gemeinde Boxberg/O.L. vom 09.01.2023

Landschaftspark „Bärwalder See“ und Wirtschaftsförderung

Aktueller Wasserstand Speicherbecken Bärwalde: 123,34 m über Meer;

Wassertemperatur: 5,6 °C, pH-Wert: 7,6 (Messpunkt: Ableiter in Schwarzen Schöps Westufer Bärwalder See, 02943 Boxberg/O.L., Stand 09.01.2023)

Die Benutzung der im Eigentum der Gemeinde befindlichen (wasser-) baulichen Anlagen in den Uferbereichen des Bärwalder See ist zurzeit nicht gestattet. Besonders weisen wir noch einmal auf das Benutzungsverbot auch für die Wasser- bzw. Eisflächen im Zeitraum bis 31.03.2023 hin. Weitere Infos unter: www.baerwalder-see.eu.

Erfreulicherweise konnte in Projektträgerschaft der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) die Maßnahme „Funktionsgebäude Hafen Klitten“ begonnen werden. Im Jahr 2023 sollen im Uferbereich Klitten zwei Gebäudekomplexe mit öffentlichen Sanitäranlagen und Hafenmeisterbüro errichtet werden. Die Fertigstellung ist zum Saisonbeginn 2024 geplant. Aufgrund rechtskräftiger Finanzierungs- und Übernahmevereinbarungen zwischen der LMBV, dem Freistaat Sachsen und der Gemeinde Boxberg/O.L. gibt es aktuell u.a. folgende aktive Projekte, für die wir auf schnellstmögliche Realisierung hoffen:

Anpassung Schwimmsteganlagen an Wind-Wellengutachten (dauerhafte Sicherung aller Schwimmsteganlagen Uferbereiche Klitten, Boxberg/O.L., Uhyst)

Schwimmsteganlagen Klitten 2. und 3. BA (Errichtung Funktionsgebäude Hafen)

Radaranlage Seenotrettung und Eisrettungsplattform

Folgenutzungsoptimierung Uferbereich Uhyst - Bärwalder See

Schaffung von Voraussetzungen für die erweiterte Schifffahrt am Bärwalder See

Weitere Informationen zu den Nachnutzungsmöglichkeiten an den Braunkohletagebau-Folgelandschaften unter www.lmbv.de.

Der Betreiber des Campingplatzes „Sternencamp am Bärwalder See“ Boxberg/O.L. hat uns über die Erweiterung bzw. Investition eines zusätzlichen Sanitärgebäudes mit 10 WCs, 2 Handwaschbecken und 3 Geschirrspülbecken informiert. Die gewählte Variante lässt jederzeit eine Erweiterung, bei Bedarf auch mit Duschen, zu. Die Fertigstellung ist zum Saisonbeginn 2023 geplant. Bereits reserviert werden können u.a. auch die neu errichteten Glamping-Safarizelte.

Infos unter www.sternencamp.com.

Die Bewerbungsphase im öffentlichen Ausschreibungsverfahren zum geplanten Verkauf von unbebauten, kommunalen Grundstücken im Uferbereich Boxberg/O.L. am Bärwalder See endete am 09.12.2022. Verkauft werden sollen Grundstücke im Bereich der Strandpromenade zur Nutzung als Hotel/ Gastronomie mit Parkplatz und im Bereich der Sichtachse am Landschaftsbauwerk OHR zur Nutzung als Freizeitsportanlage. Eine Entscheidungsfindung in den Ausschüssen und im Gemeinderat ist im ersten Quartal 2023 geplant.

Im Rahmen eines über den Landkreis Görlitz organisierten, europäischen Modellvorhabens sind alle Einwohner herzlich zur öffentlichen Zukunftswerkstatt „Nahversorgungs- und Erreichbarkeitskonzept für die Gemeinde Boxberg/O.L.“ am 30.01.2023 um 17.00 Uhr in den Kultursaal an der Gaststätte & Pension „Heideland“ in Boxberg/O.L. OT Kringelsdorf eingeladen. Bei Interesse bitte Anmeldung über die Internetseite: www.perspektive-boxberg-ol.de

TOP 2 - Beschlussvorlage zur Durchführung der Maßnahme für die „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED“ in den Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Klitten und Beschaffung der dafür notwendigen Umrüstsätze (GR 276/42/23)

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Maßnahme „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED“ in den Ortsteilen der ehemaligen Gemeinde Klitten und die Beschaffung der dafür notwendigen Umrüstsätze im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel von 119.400,00 €.

Abstimmung Beschluss GR 276/42/23

15

Ja - Stimmen

0

Nein - Stimmen

0

Stimmenthaltungen

TOP 3 - Beschlussvorlage zur Annahme von Zuwendungen (GR 277/42/23)

Der Gemeinderat beschließt über die Annahme von Zuwendungen gemäß beigefügter Anlage.

Abstimmung Beschluss GR 277/42/23

15

Ja - Stimmen

0

Nein - Stimmen

0

Stimmenthaltungen

TOP 4 - Beschlussvorlage zur Mitgliedschaft der Gemeinde Boxberg/O.L. in der Energiegenossenschaft Perspektive Boxberg/O.L. e.G. (GR 278/42/23)

Der Gemeinderat beschließt die Mitgliedschaft der Gemeinde Boxberg/O.L. in der „Energiegenossenschaft Perspektive Boxberg/O.L. eG“ und den damit verbundenen Erwerb eines Geschäftsanteils im Wert von 50 Euro.

Abstimmung Beschluss GR 278/42/23

15

Ja - Stimmen

0

Nein - Stimmen

0

Stimmenthaltungen

TOP 5 - Sachstand zum Strukturwandelprozess

Gesundheitszentrum: Nachgereicht wird die abgeforderte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Der Behandlung des Projektes im Begleitausschuss im Juni 2023 wird positiv entgegen gesehen.

TOP 6 - Sonstiges

Ratsmitglied Herr Vater machte - stellvertretend für die Elternschaft der Ortschaft Klitten - auf die

inakzeptablen Änderungen des neuen Busfahrplans mit geänderten Haltestellen und Taktungen aufmerksam. Ein Beschwerdeschreiben an die Verkehrsgesellschaft, den Landkreis sowie in Kopie an die Gemeinde wurde bereits versandt. In der Verwaltung wurde zeitgleich geprüft wie die Situation verbessert werden kann. In Absprache mit der Elternvertreterin aus Klitten wurde dem Landkreis vorgeschlagen, die Haltestelle an der Ortsdurchfahrt (Baumarkt) an die ehemalige Gemeindeverwaltung zu verlegen. Dort befindet sich bereits eine Bushaltetasche (ehemals angelegt für den Sparkassenbus). Außerdem wäre gegenüber auf dem Parkplatz ausreichend Platz für ein sicheres Aus- und Einsteigen, eine Unterstellmöglichkeit und Fahrradständer. Die Beleuchtung ist vorhanden. Bei Kompromissbereitschaft seitens des Landkreises wird die Verlegung kurzfristig realisiert. Auch Ratsmitglied Herr Stenzel machte deutlich, dass die Änderungen im Schülerverkehr nicht hinnehmbar sind und eine Anlaufstelle für Beschwerden publiziert werden muss. Herr Weier informierte, dass der Kreiselternrat bereits vor einem Jahr in die Planungen involviert war und Eingaben gegen die Änderungen fehlgeschlagen sind. Seitens der Gemeinde konnten dem Landkreis Zugeständnisse abgerungen werden (Anfahrt Dürrbach). Ortslagen unter 200 Einwohner sollten nicht mehr angefahren werden. Nach anfänglichen Schwierigkeiten auch die Zeiten und somit den Schulbeginn einzuhalten, kann informiert werden, dass die Schüler nun größtenteils pünktlich zum Unterricht erscheinen. Hier besteht ein enger Austausch mit den Schulleitern.

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Die 43. Beratung des Gemeinderates findet am Montag, 13. Februar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung, Südstraße 4, statt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.

Aktuelle Situation

2.

Beschlussvorlage zum Verkauf von zwei unbebauten Grundstücken am Bärwalder See - Ufer Boxberg/O.L. zur touristischen Nutzung

3.

Beschlussvorlage zur Annahme von Spenden

4.

Sachstand Strukturwandel

5.

Sonstiges

Nichtöffentlicher Teil:

6.

Sonstiges

Die Beratungen des Technischen- und des Verwaltungsausschusses finden am Dienstag, 28. Februar 2023 ab 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. statt. Die entsprechenden Tagesordnungen entnehmen Sie bitte dem Aushang bzw. den Aushängen.

Ergebnis der öffentlichen Sitzung des 34. Technischen Ausschusses am 12. Dezember 2022

Beschlussvorlage zu vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO in der Gemeinde Boxberg/O.L., Alte Bautzener Straße 102, Gemarkung Boxberg, Flur 4, Flurstück 11/21 - Neubau Lagerhalle 1 (20 m x 41 m) (TA 180/34/22)

Der Technische Ausschuss beschließt die Zustimmung bzw. das Einvernehmen zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO in der Gemeinde Boxberg/O.L., Alte Bautzener Str. 102, Gemarkung Boxberg, Flur 4, Flurstück 11/21 - Neubau Lagerhalle 1 (20 m x 41 m).

Abstimmung Beschluss TA 180/34/22 einstimmig

Beschlussvorlage zu vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO in der Gemeinde Boxberg/O.L., Alte Bautzener Straße 102, Gemarkung Boxberg, Flur 4, Flurstück 11/21 - Neubau Lagerhalle 2 (27,36 m x 12,80 m) (TA 181/34/22)

Der Technische Ausschuss beschließt die Zustimmung bzw. das Einvernehmen zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO in der Gemeinde Boxberg/O.L., Alte Bautzener Str. 102, Gemarkung Boxberg, Flur 4, Flurstück 11/21 - Neubau Lagerhalle 1 (27,36 m x 12,80 m).

Abstimmung Beschluss TA 181/34/22 einstimmig

Beschlussvorlage zu vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO in der Gemeinde Boxberg/O.L., Alte Bautzener Straße 102, Gemarkung Boxberg, Flur 4, Flurstück 11/21 - Neubau Lagerhalle 3 (28,40 m x 8,14 m) (TA 182/34/22)

Der Technische Ausschuss beschließt die Zustimmung bzw. das Einvernehmen zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO in der Gemeinde Boxberg/O.L., Alte Bautzener Str. 102, Gemarkung Boxberg, Flur 4, Flurstück 11/21 - Neubau Lagerhalle 3 (28,40 m x 8,14 m).

Abstimmung Beschluss TA 182/34/22 einstimmig

Beschlussvorlage zu vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO in der Gemeinde Boxberg/O.L., Alte Bautzener Straße 102, Gemarkung Boxberg, Flur 4, Flurstück 11/21 - Tektur zur Baugenehmigung Az.: B-21/02905 -Änderung einer Lagerhalle 120 m x 25 m in zwei voneinander getrennte Lagerhallen 25,40 x 59,59 und 24,40 m x 49,99 m (TA 183/34/22)

Der Technische Ausschuss beschließt die Zustimmung bzw. das Einvernehmen zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO in der Gemeinde Boxberg/O.L., Alte Bautzener Str. 102, Gemarkung Boxberg, Flur 4, Flurstück 11/21 - Änderung Lagerhalle 120 m x 25 m in zwei voneinander getrennte Lagerhallen 24,40 m x 59,59 m und 24,40 m x 49,99 m.

Abstimmung Beschluss TA 183/34/22 einstimmig