Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Die neue EU-Verordnung zur Altkleiderentsorgung hat in der Bevölkerung viele Fragen aufgeworfen und für Verwirrung gesorgt.
Seit Jahrzehnten wird die Altkleidersammlung in Deutschland von gemeinnützigen und privaten Organisationen organisiert. Damit die Getrenntsammlung für die Bürger weiterhin kostenlos umgesetzt werden kann, kommt es auf die Qualität und die sorgfältige Trennung von Alttextilien an.
Beschädigte, verschmutzte, unbrauchbare oder kontaminierte Textilien sollten unbedingt weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.
Faustregel: Sauber, trocken, und gut erhalten
Altkleider werden vor allem zu einem Zweck gesammelt: Sie sollen weitergetragen werden. Deshalb sollten nur Textilien abgegeben werden, die sauber, trocken und gut erhalten sind. Die Textilien sollten gut verpackt werden, z.B. in einen Plastiksack.
Neben Kleidung für Kinder und Erwachsene gehören auch gut erhaltene Bettwäsche, Handtücher oder Stofftiere in die Kleidersammlung; ebenso Schuhe, am besten paarweise zusammengebunden.
Der weltweite Markt für Alttextilien befindet sich schon seit längerer Zeit in einer tiefen Krise. Daher möchten wir an die Vernunft der Bürger und Bürgerinnen appellieren und über eine ordnungsgemäße Nutzung von der Altkleidercontainer informieren. Alle Alttextilsammler in Deutschland kämpfen mit der immer größeren
Verschmutzung der Standorte. Der Störstoff und Müllanteil hat in den letzten Jahren um mindestens 25 % zugenommen. Zudem auch der Vandalismus an den Containern.
Folgende wichtige Punkte sind vor der Abgabe von Altkleidern zwingend zu beachten:
| - | volle Kleidercontainer direkt an den Betreiber melden |
| - | keine Säcke daneben stellen |
| - | keinen Müll einwerfen (nur wiederverwendbare Bekleidung und Textilien) |
| - | auf seriöse Kleidercontainer achten (vollständige Anschrift mit Telefonnummer) |