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Monatliches Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Information an alle Nutzer einer Garage auf kommunalen Grundstück

Zum 15. Februar ist letztmalig die Pacht an die Gemeinde zu entrichten.

Bisher hat die Gemeinde Pachtverträge für die Nutzung der Garagen abgeschlossen. Die Garagen wurden nach dem Recht der ehemaligen DDR gebaut. Die Regelungen im Zivilgesetzbuch der DDR ermöglichten es, u.a. Garagen auf „volkseigenen“ Grund und Boden zu errichten. Im heute geltenden bundesdeutschen Recht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gibt es diese Konstellation nicht mehr. Es wurde jedoch mit dem Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) eine Übergangsregelung für das in der DDR geltende Recht geschaffen.

Am 31.12.2022 liefen die letzten Ausnahmeregelungen des SchuldRAnpG aus.

Seit 1.1.2023 sind nunmehr die Regelungen des BGB anzuwenden. Gemäß § 94 BGB gehören mit dem Grund und Boden fest verbundene Sachen (Gebäude) demjenigen, dem auch der Grund und Boden gehört. Das heißt, dass die Gemeinde Boxberg/O.L. Eigentümer der Garagen auf den Grundstücken der Gemeinde ist.

Die Gemeinde Boxberg/O.L. wird aus diesem Grund zukünftig nur noch Mietverträge gemäß § 566 ff. BGB für die Garagen abschließen.

Ein Verkauf der Garage durch den Nutzer ist nicht mehr möglich.

Die Beendigung des Vertrages erfolgt durch Kündigung nach den gesetzlichen Fristen. Sofern der Mieter einen Nachmieter benennt, wird die Gemeinde soweit möglich und wirtschaftlich vertretbar, mit dem Nachmieter einen Mietvertrag abschließen. Die Verwaltung der Garagen wird zukünftig durch die Gemeinde erfolgen.

Im Jahr 2026 werden die Verträge aller Garagennutzer in Mietverträge umgewandelt. Alle Nutzer einer Garage erhalten in den kommenden Monaten entsprechende Änderungsverträge zugesendet.

Ab dem Jahr 2027 beträgt der monatliche Mietzins 5,00 EUR.

Ziel der Gemeinde ist es, die Nutzungen der Garagen fortzuführen. Die Auslastung der einzelnen Garagenkomplexe soll optimiert und der bauliche Zustand mittelfristig verbessert werden. Bei Investitionen ist mit moderaten Mietanpassungen zu rechnen.

Die Gemeinde möchte sich zunächst einen Überblick über den Zustand der Garagen verschaffen. Dazu bitten wir um Informationen unter Verwendung des folgenden Fragebogens. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit. Der Fragebogen wird auch auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt. Die Gemeinde wird je nach baulichem Zustand anhand einer Rangfolge die entsprechenden Mittel für notwendige Maßnahmen in den Haushalt aufnehmen.

Für Rückfragen: 035774/354-27