Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen das amtliche Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches Festpunktfeld). Bei den Raumbezugsfestpunkten (RBP) handelt es sich um vermarkte, gesicherte und örtlich eingemessene Vermessungspunkte mit präzise bestimmten Koordinaten und Höhen.
Um das Festpunktfeld zu erneuern und zu aktualisieren, führt das GeoSN ab Ende Oktober 2024 in Ihrer Gemeinde Überprüfungen von RBP durch. Diese Überprüfungen werden spätestens Mitte 2025 abgeschlossen.
In Abhängigkeit vom Zustand der RBP werden unter anderem folgende Arbeiten ausgeführt:
| – | Aufgrabungen und Kontrollmessungen an RBP-Standorten, |
| – | Einbringung von Sicherungsmarken in der unmittelbaren Umgebung von RBP, |
| – | Entfernung von Ästen und Wildwuchs im Umfeld von RBP, |
| – | Erneuerung des rot-weißen Farbanstriches bei Schutzsäulen, |
| – | Entfernung von nicht mehr benötigten Schutzsäulen, |
| – | Aufstellung neuer Schutzsäulen. |
Rechtsgrundlage für diese Arbeiten ist das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist.
Die amtlichen Vermessungsarbeiten werden von Mitarbeitern des GeoSN ausgeführt, die im Besitz eines Dienstausweises sind. Gemäß § 5 SächsVermKatG sind sie befugt, Flurstücke und bauliche Anlagen zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.
Entsprechend § 6 SächsVermKatG haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken oder Gebäuden Vermessungsmarken auf ihren Grundstücken oder an ihren baulichen Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, zu unterlassen.
Dresden, den 30. September 2024
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf dem Gebiet des
Freistaates Sachsen das amtliche Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches
Festpunktfeld). Bei den Raumbezugsfestpunkten (RBP) handelt es sich um vermarkte,
gesicherte und örtlich eingemessene Vermessungspunkte mit präzise bestimmten
Koordinaten und Höhen.
Um das Festpunktfeld zu erneuern und zu aktualisieren, führt das GeoSN ab Ende
Oktober 2024 in Ihrer Gemeinde Überprüfungen von RBP durch. Diese Überprüfungen
werden spätestens Mitte 2025 abgeschlossen.
In Abhängigkeit vom Zustand der RBP werden unter anderem folgende Arbeiten
ausgeführt:
– Aufgrabungen und Kontrollmessungen an RBP-Standorten,
– Einbringung von Sicherungsmarken in der unmittelbaren Umgebung von RBP,
– Entfernung von Ästen und Wildwuchs im Umfeld von RBP,
– Erneuerung des rot-weißen Farbanstriches bei Schutzsäulen,
– Entfernung von nicht mehr benötigten Schutzsäulen,
– Aufstellung neuer Schutzsäulen.
Rechtsgrundlage für diese Arbeiten ist das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen
und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und
Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert
worden ist.
Die amtlichen Vermessungsarbeiten werden von Mitarbeitern des GeoSN ausgeführt, die
im Besitz eines Dienstausweises sind. Gemäß § 5 SächsVermKatG sind sie befugt,
Flurstücke und bauliche Anlagen zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen
Arbeiten vorzunehmen.
Entsprechend § 6 SächsVermKatG haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken
oder Gebäuden Vermessungsmarken auf ihren Grundstücken oder an ihren baulichen
Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und
Verwendbarkeit beeinträchtigen können, zu unterlassen.
Dresden, den 30. September 2024
Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)
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