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Monatliches Amtsblatt der Gemeinde Boxberg/O.L.
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Informationen zur Erhebung der Hundesteuer 2025

Mit Anpassung der Hundesteuersatzung vom 14.05.2024 änderten sich auch die Bestimmungen für die Steuervergünstigungen und -befreiungen gemäß §§ 6 und 7. Somit wird es bei einigen Hundehaltern zu Anpassungen bei der Festsetzung der Hundesteuer für 2025 kommen, da Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung oder -befreiung entfallen sind oder der Gemeindeverwaltung entsprechende Nachweise nicht vorliegen.

Explizit möchten wir auch nochmal darauf hinweisen, dass bei mehreren Hunden die Berechnung der Hundesteuer gemäß §§ 3 (3) und 5 (1) der aktuellen Hundesteuersatzung pro Haushalt erfolgt.

Für jeden der Gemeinde Boxberg/O.L. bis Jahresende 2024 gemeldeten Hund erhalten die Hundehalter im Januar 2025 einen neuen Hundesteuerbescheid. Auf diesen Bescheiden ist angegeben, wann und in welcher Höhe ab 2025 die Zahlungen zur Hundesteuer fällig sind.

Sollten Sie zur Bezahlung der Hundesteuer Ihrer Bank einen Dauerauftrag erteilt haben, ist vor der nächsten Fälligkeit ggf. eine Anpassung notwendig.

Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für Lastschriften (SEPA-Mandat) erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Der Lastschrifteinzug erfolgt gemäß der im neuen Hundesteuerbescheid angegebenen Fälligkeiten für 2025.