Die Umsetzung der Grundsteuerreform befindet sich auf der Zielgeraden. Die Bewertung seitens der Finanzämter für Grundstücke und Immobilien ist weitestgehend erfolgt. Die neuen Grundsteuerwerte bilden die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 2025.
Besteuerungsgrundlage sind der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert und der Steuermessbetrag. Entsprechende Bescheide haben Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer vom zuständigen Finanzamt erhalten. Einwendungen, die sich gegen Feststellungen im Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbescheid richten, sind ausschließlich im Rechtsbehelfsverfahren gegen diese Bescheide beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen.
Ziel der Grundsteuerreform war, eine vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Ungerechtigkeit der Grundsteuer zu beseitigen. Trotzdem wird es in einigen Fällen zu einer Erhöhung der auf ein einzelnes Grundstück entfallenden Grundsteuer kommen, in anderen Fällen wird die Grundsteuer z. T. erheblich absinken. Dies ist im Sinne einer gerechteren Steuer ausdrücklich gewollt.
Die Gemeinde Boxberg/O.L. hat den neuen Hebesatz in der Höhe ermittelt, dass das Aufkommen an Grundsteuern im Haushalt der Gemeinde neutral bleibt. Das bedeutet, dass es gegenüber den Vorjahren keine Erhöhung der Grundsteuererträge insgesamt geben wird bzw. das Gesamtaufkommen der Grundsteuer sich nicht verändern soll.
Die Festlegung des jeweiligen Hebesatzes für die Grundsteuer erfolgt ab 01.01.2025 gemäß der gültigen Hebesatzung für die Grund- und Gewerbesteuer:
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| Hebesatz neu ab 2025 | Hebesatz alt bis 2024 |
| Hebesatz Grundsteuer A | 315 v. H. | 315 v. H. |
| Hebesatz Grundsteuer B | 310 v. H. | 430 v. H. |
Vorab kann sich jeder Grundstückseigentümer die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer selbst ausrechnen. Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer lautet:
Grundsteuermessbetrag Finanzamt in € x Hebesatz der Gemeinde in % = Grundsteuer pro Jahr in €.
Beispiel: Für ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuermessbetrag in Höhe von 43,21 € fällt damit ab 2025 eine Jahresgrundsteuer in Höhe von 133,95 € an.
Bitte beachten: Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid
Jeder Steuerpflichtige erhält vom Gemeindeamt einen gesonderten Grundsteuerbescheid für jedes seiner Grundstücke. Auf diesen Bescheiden ist angegeben, wann genau die Zahlungen zur Grundsteuer fällig sind.
Bitte leisten Sie für 2025 keine Zahlungen, bevor Sie keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben.
Sollten Sie zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte zum Jahresende 2024.
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für Lastschriften (SEPA-Mandat) erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Ein Lastschrifteinzug zu den Fälligkeiten erfolgt erst, wenn Sie von der Gemeinde einen neuen Grundsteuerbescheid für 2025 erhalten haben.
Wann bekomme ich meinen Grundsteuerbescheid für 2025?
Vorgesehen ist, die Steuerbescheide für die überwiegende Zahl der Grundstücke in der Gemeinde noch im Januar 2025 zu versenden. Für einige Grundstücke sind behördlicherseits noch Prüfungen erforderlich. Die Bescheide für diese Grundstücke werden im weiteren Verlauf des Jahres 2025 erteilt werden.