| Ab dem 01.01.2024 gibt es folgende Veränderungen im Pass- und Ausweisrecht: | |
| • | Die Gebühr für Reisepässe wird für Personen ab 24 Jahren von 60,00 EUR auf 70,00 EUR erhöht. |
| • | Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. |
Ab dem 01.01.2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Die Gültigkeit der Kinderreisepässe kann vorzeitig enden, wenn sich das Aussehen des Kindes stark verändert. In diesem Fall ist ein neues
Ausweisdokument auch vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
| Preise ab dem 01.01.2024: | |
| Personalausweis unter 24 Jahren | 22,80 EUR |
| Personalausweis ab 24 Jahren | 37,00 EUR |
| Reisepass unter 24 Jahren | 37,50 EUR |
| Reisepass ab 24 Jahren | 70,00 EUR |